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04.05.2005

KAB: Katholische Soziallehre stützt den Kern der Kapitalismuskritik

Ingolstadt, 04.05.2005. - Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Eichstätt unterstützt die Kritik an den Auswüchsen des Kapitalismus und fordert von den Unternehmen, die Lehren der Katholischen Soziallehre zu beachten. Insbesondere verweist die KAB auf die 1991 vom verstorbenen Papst Johannes Paul II. veröffentlichte Sozialenzyklika „Centesimus annus“, welche die heute aktuelle Kapitalismuskritik längst vorweggenommen hat.

Dazu der geschäftsführende KAB-Diözesansekretär Ulrich Berber: „Man kann nicht oft genug wiederholen, wie klar und prophetisch Papst Johannes Paul II. nach dem Zusammenbruch des Kommunismus auf die Gefahren eines erstarkenden Kapitalismus hingewiesen und Wege, genau diese Gefahren zu vermeiden, aufgezeigt hat.“

Johannes Paul II. stellt in der Enzyklika „Centesimus annus“ nämlich fest, dass „es durchaus möglich ist, dass die Wirtschaftsbilanz in Ordnung ist, aber zugleich die Menschen, die das kostbarste Vermögen des Unternehmens darstellen, gedemütigt und in ihrer Würde verletzt werden. Das ist nicht nur moralisch unzulässig, sondern muss auf weite Sicht gesehen auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben. Denn Zweck des Unternehmens ist nicht bloß die Gewinnerzielung, sondern auch die Verwirklichung einer Gemeinschaft von Menschen, die auf verschiedene Weise die Erfüllung ihrer grundlegenden Bedürfnisse anstreben und zugleich eine besondere Gruppe im Dienst der Gesamtgesellschaft bilden. Der Gewinn ist ein Regulator des Unternehmens, aber nicht der einzige. Hinzukommen andere menschliche und moralische Faktoren, die auf lange Sicht gesehen zumindest ebenso entscheidend sind für das Leben des Unternehmens.“

Insbesondere über den Gebrauch des Eigentums gibt es mehr als deutliche Forderungen in „Centesimus annus“: „Das Eigentum an Produktionsmitteln sowohl im industriellen wie im landwirtschaftlichen Bereich ist gerechtfertigt, wenn es einer nutzbringenden Arbeit dient. Es wird hingegen rechtswidrig, wenn es nicht produktiv eingesetzt oder dazu benützt wird, die Arbeit anderer zu behindern.“ Rechtswidrig sei dieses Eigentum immer dann eingesetzt, wenn seine Vermehrung „aus Unterdrückung und unzulässiger Ausbeutung, aus Spekulation und dem Zerbrechen der Solidarität unter den Arbeitern erwächst. Ein solches Eigentum besitzt keinerlei Rechtfertigung und stellt einen Missbrauch vor Gott und den Menschen dar.“

„Wenn aber heute Unternehmen trotz schwarzer Zahlen in Deutschland nach Osteuropa verlegen, um aufgrund von Ausbeuterlöhnen und fehlenden Umwelt- und Sozialstandards den Gewinn zu maximieren, dann ist dies genau der Fall eines mißbräulich verwendeten Eigentums“, erklärt der KAB-Diözesanvorsitzende Karlheinz Heumann. „Denn damit wird unzulässig ausgebeutet und vor allem die Solidarität unter den Arbeitnehmern hier und dort zerstört, da beide um ihre bloße Existenz kämpfen und sich den Erpressungen der Arbeitgeber beugen müssen. Dies gilt auch für Unternehmen, die trotz Millliardengewinnen Arbeitsplätze abbauen, wie z.B. die Deutsche Bank. Dies sind Entwicklungen, denen sich jeder gläubige Katholik entschlossen entgegen stellen muss.“

 

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