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15.05.2009

KAB: Grundgesetz wird unzureichend beachtet - Verband kritisiert zunehmende soziale Ungleichheit

Ingolstadt, 15. Mai 2009 (kab) - Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Eichstätt freut sich über das Jubiläum „60 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland“. Sie verweist insbesondere darauf, dass das Grundgesetz in vielen entscheidenden Punkten die Grundlagen der katholischen Soziallehre aufgegriffen habe. Daher kritisiert sie die mangelhafte Beachtung des Grundgesetzes in der politischen Umsetzung.

Die KAB kritisiert insbesondere die zunehmende soziale Spaltung in Deutschland. Dazu sagte der KAB-Diözesanvorsitzende Karlheinz Heumann: „Das in Artikel 20 des Grundgesetzes vorgegebene Sozialstaatsgebot wird nicht in vollem Umfang erfüllt. Wenn wir auf der einen Seite erleben, dass sich immer mehr Reichtum in den Händen weniger ansammelt und auf der anderen Seite an die 15 Prozent der Bundesbürger als arm gelten, dann hat hier die Politik versagt.“

Ebenso deutlich verurteilt die KAB die völlig unzureichende Beachtung des Artikels 139 des Grundgesetzes, welcher die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt. KAB-Diözesanpräses Michael Konecny erläutert dazu: „Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit großer Sorge beobachtet, wie der grundgesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage immer weiter ausgehöhlt wurde. Dabei sind diese Tage nicht nur für uns Christen sondern für die gesamte Gesellschaft wichtige Zeitanker und Zeiten der Ruhe und Besinnung, des gemeinsamen Familienlebens, des gemeinschaftlichen Tuns in der Gesellschaft, der Kultur und des Ehrenamtes.“

Ganz aktuell kritisiert die KAB die Bundesregierung für deren ablehnende Haltung den deutschen Mutterschutz, der in Artikel 6 des Grundgesetzes in ganz besonderer Weise festgeschrieben ist, den europäischen Normen anzupassen. Deutschland stehe, was den Mutterschutz angeht in Europa auf dem drittletzten Platz und weigere sich, die Mutterschutzfristen von 14 auf 18 Wochen zu verlängern, wie es die europäische Kommission als vereinheitlichte Regelung für ganz Europa vorgeschlagen habe, so Ulrich Berber, geschäftsführender KAB Diözesansekretär in Ingolstadt. Dies, so Berber, sei ein weiterer Beleg für die mangelnde Unterstützung von Ehe- und Familie. „Familien sind zwar die Leistungsträger der Nation, verzichten auf vieles für ihre Kinder, sorgen für die zukünftigen Steuer- und Beitragszahler, erhalten aber in unseren Augen immer noch zu wenig Unterstützung“. Die KAB fordert daher unter anderem ein einheitliches Kindergeld von 300 Euro, den Ausbau des Elterngeldes und die Wiederabschaffung der Studiengebühren.

 

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