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22.09.2020

Jaroslav Tůma aus Prag beim Orgelkonzert am 26. September in der Schutzengelkirche

Orgel in der Schutzengelkirche pde-Foto: Geraldo Hoffmann

Eichstätt. (pde) – Für das nächste Orgelkonzert in der Eichstätter Schutzengelkirche am Samstag, 26. September, ist Jaroslav Tůma aus Prag (Tschechien) eingeplant.

Von 11.30 bis 12 Uhr wird er im Rahmen der Eichstätter Orgelmatineen Werke von Bach und verschiedenen tschechischen Komponisten spielen.

Jaroslav Tůma ist Konzertorganist und Professor an der Akademie der darstellenden Künste in Prag. Er absolvierte das Prager Konservatorium und die Akademie der darstellenden Künste in Prag. Er gewann zahlreiche Preise, unter anderem 1980 den ersten Preis bei einem Orgelimprovisationswettbewerb in Nürnberg. Er spielt oft auf historischen Instrumenten oder deren Kopien. In seinen Konzerten präsentiert er jedoch regelmäßig Musik des 20. Jahrhunderts. Konzertreisen führen ihn in zahlreiche Länder Europas, aber auch nach USA, Kuba, Japan, Südafrika und Singapur.

Tůma beginnt sein Konzert mit dem Preludium a-Moll (BWV 569) von Johann Sebastian Bach (1685-1750). Anschließend folgt der Satz „Die trügerische Versprechung des goldenen Zeitalters“ aus „Das Labyrinth der Welt und das Paradies des Herzens“ von Petr Eben (1929-2007). Es folgt ein Ausschnitt aus dem Werk „Die tschechische Laute“ in zwei verschiedenen Vertonungen: Zunächst aus der Feder von Adam Vaclav Michna (1600-1676), anschließend in einer eigenen Bearbeitung. Den Abschluss bildet ein weiterer Satz aus „Das Labyrinth der Welt und das Paradies des Herzens“ von Petr Eben (1929-2007).

Die halbstündige Orgelmatinee beginnt um 11.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Konzertbesucher erhalten bis 11.25 Uhr Einlass am Hauptportal der Schutzengelkirche. Die zum Zeitpunkt des Konzerts geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht und Abstandsregeln, finden Anwendung. Außerdem müssen die Kontaktdaten aller Konzertbesucher registriert werden. Die Anzahl der zugelassenen Besucher ist begrenzt.

Corona-Hygienevorschriften für Konzertbesucher

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020 erforderlich sind:

  1. Zum Konzert sind nur Besucher zugelassen, die frei von jeglichen unspezifischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber oder auch nur leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung) sind, bei denen keine COVID-19- Infektion (auch ohne Symptome) nachgewiesen wurde, die keinen Kontakt zu einem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten und die sich aktuell nicht in Quarantäne befinden. 
  2. Für Konzertbesucher gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2 m untereinander, der sowohl auf den Plätzen als auch beim Betreten und Verlassen der Kirche jederzeit einzuhalten ist. Die Sitzplätze sind mit festen Sitzplatznummern und gelben Markierungen gekennzeichnet. Es dürfen an einem gekennzeichneten Platz maximal zwei Personen eines Haushaltes sitzen. Des Weiteren müssen die Konzertbesucher während des Konzertes auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben und dürfen nicht in der Kirche frei herumlaufen.  
  3. Die Konzertbesucher werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten oder zu niesen, dass danach entsorgt wird. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten müssen die Hände jeweils wieder gründlich gewaschen bzw. erneut desinfiziert werden. 
  4. Konzertbesucherinnen/innen haben, ab Betreten des Gebäudes und während des gesamten Konzertes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  5. Es werden die Sitzposition und die Kontaktdaten aller Anwesenden genau protokolliert, um spätere Infektionsketten evtl. nachverfolgen zu können. Diese Protokolle werden einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufbewahrt. Die Protokolle werden nach Ablauf der Frist nach den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Konzertbesucher werden darauf hingewiesen, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Deshalb müssen die Datenerfassungszettel auf den Sitzplätzen ausgefüllt und am Ende des Konzertes in der vorgesehenen Box abgegeben werden. 
  6. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird während des gesamten Konzertes die Eingangstüre offen gehalten.

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