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15.09.2020

Hans Leitner aus München beim Orgelkonzert am 19. September in der Schutzengelkirche

Hans Leitner an der Orgel

Eichstätt. (pde) – Hans Leitner, Domorganist und Domvikar aus München, bestreitet am Samstag, 19. September, das Orgelkonzert in der Eichstätter Schutzengelkirche. Von 11.30 bis 12 Uhr spielt er im Rahmen der Eichstätter Orgelmatineen Werke von Bach, Rathgeber und Simon.

Hans Leitner studierte katholische Theologie, Kirchenmusik und Konzertfach Orgel in München. 1982 bis 1989 war er ständiger Vertreter seines Lehrers, des Domorganisten Prof. Franz Lehrndorfer am Münchner Liebfrauendom. Nach seiner Priesterweihe 1990 wirkte er als Kaplan in München. 1992 wurde er als Domorganist und Domvikar nach Passau berufen. Seit 2003 ist Hans Leitner Domorganist und Domvikar am Dom Zu Unserer Lieben Frau in München. Leitner ist Herausgeber verschiedener Orgelwerke und Verfasser von Beiträgen zu musikgeschichtlichen, organologischen und theologischen Themen. Zahlreiche CD- und Fernsehaufnahmen sowie Kompositionen für Orgel, Chor- und Bläsersätze dokumentieren sein umfangreiches künstlerisches Schaffen.

Leitner spielt zunächst Präludium, Largo (aus Sonate V) und Fuge C-Dur (BWV 545) von Johann Sebastian Bach (1685-1750). Anschließend folgt das Concerto F-Dur Op. 6, Nr. 3 von Valentin Rathgeber (1682-1750). Eine Fantasie von Josef Simon (1881-1940) rundet das Konzert ab.

Die halbstündige Orgelmatinee beginnt um 11.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Konzertbesucher erhalten bis 11.25 Uhr Einlass am Hauptportal der Schutzengelkirche. Die zum Zeitpunkt des Konzerts geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht und Abstandsregeln, finden Anwendung. Außerdem müssen die Kontaktdaten aller Konzertbesucher registriert werden. Die Anzahl der zugelassenen Besucher ist begrenzt. Weitere Informationen unter www.eichstaetter-dommusik.de.

Corona-Hygienevorschriften für Konzertbesucher

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020 erforderlich sind:

  1. Zum Konzert sind nur Besucher zugelassen, die frei von jeglichen unspezifischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber oder auch nur leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung) sind, bei denen keine COVID-19- Infektion (auch ohne Symptome) nachgewiesen wurde, die keinen Kontakt zu einem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten und die sich aktuell nicht in Quarantäne befinden. 
  2. Für Konzertbesucher gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2 m untereinander, der sowohl auf den Plätzen als auch beim Betreten und Verlassen der Kirche jederzeit einzuhalten ist. Die Sitzplätze sind mit festen Sitzplatznummern und gelben Markierungen gekennzeichnet. Es dürfen an einem gekennzeichneten Platz maximal zwei Personen eines Haushaltes sitzen. Des Weiteren müssen die Konzertbesucher während des Konzertes auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben und dürfen nicht in der Kirche frei herumlaufen.  
  3. Die Konzertbesucher werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten oder zu niesen, dass danach entsorgt wird. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten müssen die Hände jeweils wieder gründlich gewaschen bzw. erneut desinfiziert werden. 
  4. Konzertbesucherinnen/innen haben, ab Betreten des Gebäudes und während des gesamten Konzertes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  5. Es werden die Sitzposition und die Kontaktdaten aller Anwesenden genau protokolliert, um spätere Infektionsketten evtl. nachverfolgen zu können. Diese Protokolle werden einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufbewahrt. Die Protokolle werden nach Ablauf der Frist nach den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Konzertbesucher werden darauf hingewiesen, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Deshalb müssen die Datenerfassungszettel auf den Sitzplätzen ausgefüllt und am Ende des Konzertes in der vorgesehenen Box abgegeben werden. 
  6. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird während des gesamten Konzertes die Eingangstüre offen gehalten.

 

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