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10.01.2023

Generalvikar nimmt Amtsverzicht eines Priesters an

Eichstätt. (pde) – Generalvikar Michael Alberter hat den Amtsverzicht eines Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach angenommen. Gegen den Priester liegt ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Nachdem der Strafbefehl im Oktober 2022 rechtskräftig wurde, hat die Bistumsleitung die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen. Diese pausierte für die Zeit der strafrechtlichen Ermittlungen, damit die Ermittlungsergebnisse für das kirchliche Verfahren verwendet werden können.

Der Priester hat die Bistumsleitung Anfang 2021 über die Ermittlungen informiert. Gemäß den Vorgaben wurde er daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt. Die Bezüge des Priesters wurden gekürzt, da er seinen Dienst nicht ausüben darf. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss der kirchlichen Verfahren ausgesprochen.

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