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27.02.2023

Gedenktag für den seligen Pater Philipp Jeningen nun auch im Bistum Eichstätt

Pater Philipp-Jeningen

Pater Philipp-Jeningen ist nun auch im liturgischen Kalender des Bistums Eichstätt eingetragen. Repro: Andreas Schneidt/pde

Eichstätt/Vatikan. (pde) – Der am 16. Juli vergangenen Jahres seliggesprochene Jesuitenpater Philipp Jeningen darf nun auch im Bistum Eichstätt verehrt werden. Ein vom Präfekt des vatikanischen Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche, unterzeichnetes Dekret ist bei der Diözese Eichstätt eingegangen. Demnach wird der Selige Pater Philipp Jeningen mit einem nichtgebotenen Gedenktag am 8. Februar in den liturgischen Kalender der Diözese Eichstätt aufgenommen.

Jeningen stammt aus Eichstätt. Sein exaktes Geburtsdatum ist nicht bekannt, aber am 5. Januar 1642 findet sich ein Eintrag im Taufregister der Dompfarrei. Nach dem Abitur am Jesuiten-Gymnasium bei der Schutzengelkirche studierte er in Ingolstadt Philosophie und Theologie und trat 1663 mit 21 Jahren in das Landsberger Noviziat des Jesuitenordens ein.

1680 wurde Pater Philipp Jeningen nach Ellwangen (an der Jagst, Bistum Rottenburg-Stuttgart) gesandt. Dort pilgerten immer mehr Wallfahrer zum Marien-Wallfahrtsort auf dem Schönenberg, weshalb er anregte, die dortige Kapelle durch eine große Wallfahrtskirche zu ersetzen. Der Bau der Kirche wurde verwirklicht, nachdem die Stadt 1681 nach einem Gebetsversprechen an Maria von einem Großbrand verschont blieb. Am 8. Februar 1704 starb der Volksmissionar, der in Deutschland überregional bekannt geworden war, in Ellwangen.

Der im Jahr 1920 eröffnete Seligsprechungsprozess fand im Jahr 2021 seinen Abschluss. In einem festlichen Pontifikalamt hat Kardinal Jean-Claude Hollerich ihn am 16. Juli 2022 in Ellwangen seliggesprochen. Zu dem feierlichen Gottesdienst hatten sich mehrere Tausend Menschen auf dem Marktplatz vor der Basilika St. Vitus versammelt. In der dortigen Liebfrauenkapelle befindet sich das Grab von Pater Philipp Jeningen. Mit der Seligsprechung war die offizielle Erlaubnis zur Verehrung des Seligen an seinem Wirkungsort, dem Bistum Rottenburg-Stuttgart verbunden. Mit dem nun vorliegenden vatikanischen Dekret wurde diese Erlaubnis nun auch auf sein Heimatbistum Eichstätt ausgeweitet.

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