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29.10.2013

„Für ein gelingendes Zusammenspiel“ von Erziehung und Pastoral – Tagung der Caritas zum Thema Kindertagesstätten

Eichstätt. (pde) – Über 200 Verantwortliche aus dem Bereich katholische Kindertagesstätten des Bistums Eichstätt sind zu einer Tagung ins Bildungshaus Schloss Hirschberg gekommen. Im Mittelpunkt standen dabei die neue Ausführungsverordnungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBIG) und die Strukturentwicklung katholischer Kindertagesstätten. Dazu hatte das zuständige Caritas-Fachreferat an zwei Nachmittagen Trägervertreter und Leiterinnen eingeladen. Caritasdirektor Franz Mattes erklärte angesichts zum Teil komplizierter Veränderungen, es gehe grundsätzlich weiterhin um ein „gelingendes Zusammenspiel von erzieherischem und pastoralem Auftrag“.

Die neue Mitarbeiterin des Caritasreferates Kindertageseinrichtungen Sibylle Luprich machte auf grundlegende neue Regelungen des Gesetzes aufmerksam. Dort werde immer stärker der Aspekt „Bildung“ betont, der bereits im frühen Kindesalter als Prozess eines lebenslangen Lernens beginne. Zudem werde – anders als früher – hervorgehoben, dass das pädagogische Personal „Kinder auf Grundlage einer inklusiven Pädagogik“ unterstütze, also einer Erziehung, die Kinder mit Behinderung selbstverständlich einbezieht. Hervorgehoben ist nach Luprichs im Gesetz, dass die gemeinsam mit den Eltern getragene Verantwortung für Kinder in einer „Erziehungspartnerschaft“ erfolgen soll.

Auf Unverständnis bei vielen Leiterinnen stieß die Information, dass das Gesetz beim Ausfall von Mitarbeitern Förderkürzungen leichter ermöglicht. Nach den Worten von Edith Schmitz muss jetzt nicht nur innerhalb einer Kalendermonatsfrist ein Ersatz gefunden werden, sondern, sobald das Team wieder komplett ist, darf an den ersten fünf zusammenhängenden Betriebstagen niemand fehlen. Auch nicht aufgrund von Krankheit, Fortbildung oder Urlaub. Sonst drohen Förderkürzungen. Die Caritas-Referatsleiterin kündigte an: „Dagegen wollen wir gemeinsam mit anderen bayerischen Verbänden bei der Staatsregierung Veto einlegen.“

Schmitz wies aber auch auf positive Veränderungen im Gesetz hin. Um dem Personalmangel zu begegnen, ermögliche dieses nun zum Beispiel, dass qualifizierte Tagespflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung übernehmen. Grundsätzlich machte die Caritasreferatsleiterin den Verantwortlichen in den Kindertagesstätten Mut, wenn Sie Angst hätten, an „lauter Ausführungsverordnungen zu ersticken“. Der Kindergarten sei mehr als diese Verordnungen, sein Charakter zeige sich „vor allem in den vielen Gesichtern, die Sie dort sehen“.

Der diözesane Beauftragte für katholische Kindertagesstätten, Markus Schweizer, versicherte den Pfarrern, Kirchenpflegern und Leiterinnen, es gebe bei der Diözese keine Ansätze, Einrichtungen zu anderen Trägern abzuschieben. Sie sollten vielmehr ein Ort sein, „in dem Kirche lebendig wird und Familien und ihr Umfeld unterstützt werden“. Allerdings wolle man den Träger entlasten. Daher unterstütze die Diözese Entwicklungen zu Aufgabenverteilungen, vor allem bei komplizierten Verwaltungsarbeiten könne Arbeit abgegeben werden. Dazu gibt es im Bistum Eichstätt drei Modelle. Eines sieht vor, dass mehrere Träger Aufgaben an eine spezielle Verwaltungskraft delegieren. Bei einem anderen Modell überträgt eine Kirchenstiftung ihre Trägerschaft an eine andere. Im weitestgehenden Modell wird ein neuer Träger gebildet, der verschiedene Kindertageseinrichtungen aufnimmt. Dies ist Anfang dieses Jahres in Ingolstadt geschehen, wo sich nun 17 katholische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft einer gemeinnützigen GmbH befinden. Vera Sebald, Leiterin des Kindergartens St. Augustin Ingolstadt, hat in der Praxis die Erfahrung gemacht, dass dadurch Freiräume „für mehr seelsorgliche Aufgaben und Verbindungen zur Pfarrei geschaffen worden sind“.

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