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14.05.2009

„Freude am Stiften“ - Experte informierte auf Einladung von Caritasstiftung und Uni

Dr. Peter Lex

„Freude am Stiften“ wollte der der Münchner Rechtsanwalt Dr. Peter Lex bei seinem Vortrag auf Einladung der Caritasstiftung Eichstätt und Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität sowie ihres Förderkreises vermitteln. Foto: Caritas/Esser

Eichstätt. (pde) - „Stiften macht Spaß und fördert die persönliche Zufriedenheit. Und ein Stifter darf ruhig in der Nachwelt ein hohes Ansehen genießen.“ Mit diesen Worten regte der Münchner Rechtsanwalt Dr. Peter Lex bei einem Vortrag „Freude am Stiften. Praktische Überlegungen zur Errichtung und Führung einer Stiftung“ an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt an, sich persönlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Lex ist unter anderem Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und gilt als Spezialist auf dem Gebiet. Eingeladen wurde er gemeinsam von der Caritasstiftung Eichstätt, der Fakultät für Soziale Arbeit an der Universität und deren Förderkreis.

Nach Information des Referenten gab es Ende 2008 über 16.400 eingetragene rechtsfähige Stiftungen in Deutschland. Der Großteil von diesen sei erst in den letzten zehn Jahren entstanden. Für diesen „Boom“ gab Lex zwei Erklärungen: Zum einen hätten immer mehr Bürger das Gefühl, dass der Staat es nicht schaffe, Probleme zu lösen. Daher müsse man selbst nach dem Motto „Unternehmen statt unterlassen“ in die Gesellschaft hineinwirken. Stiftungen seien insofern wie ehrenamtliches Tun grundsätzlich „gesellschaftlicher Fugenkitt“. Zum anderen tue der Staat aber auch etwas, indem er ein solches Engagement anerkennt. Zustiftungen zum Vermögen einer Stiftung könnten bis zur Höhe von 1 Million Euro von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden – und dies verteilt auf zehn Jahre. Spenden an eine Stiftung würden jährlich bis zu 20 Prozent der Einkünfte angerechnet.

Die meisten Stiftungen sind laut Lex keine „Millionen-Stiftungen“. Vielfach handele es sich um Summen zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Möglichen Ängsten, sich vom eigenen wesentlichen Vermögen zu trennen, trat Lex entgegen: „Das muss nicht sein. Dann fangen Sie eben klein an. Und wenn die Stiftung mehr Ertrag haben soll, geben Sie ihr eine Spende oder ein zinsloses Darlehen, das Sie im Bedarfsfall wieder zurückbekommen.“ Wichtig sei, dass sich ein Stifter von vornherein überlegt, was er will. Denn später dulde die Stiftung keine Abweichungen von der Satzung – auch nicht durch den Stifter selbst. Will er zum Beispiel zunächst Jugendhilfeprojekte fördern, zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht aber auch Denkmalschutz, müsse dies bereits in der Satzung als Möglichkeit festgeschrieben sein. „Ist die Stiftung einmal errichtet, so ist sie erwachsen und lässt nur noch die Erfüllung des Zweckes zu.“  Lex empfahl zudem, Familienangehörige in die Stiftung einzubeziehen, wenn der Stifter die Stiftung als Erben einsetzt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass benachteiligte Angehörige prüfen, ob sie Pflichtteilsansprüche geltend machen können.

Caritasdirektor Willibald Harrer erläuterte bei dem Vortragsabend, erste finanzielle Probleme in den Jahren 2003 und 2004 hätten im Caritasverband zu der Überlegung geführt, die Caritasstiftung Eichstätt zu gründen. Mit ihr verfolge man das Ziel, dauerhaft caritative Hilfen unabhängig von Schwankungen bei Spendeneingängen sowie anderen finanziellen Zuschüssen leisten zu können. Die Stiftung diene dem Zweck, aus den Erträgnissen sozial bedürftige Menschen und Einrichtungen des Verbandes zu unterstützen. Dass es möglich sei, Unterstützer hierfür zu finden, habe er zum Beispiel vor einigen Jahren von einer älteren Dame in einem Caritas-Altenheim erfahren. Diese habe ihm gesagt, sie fühle sich in der Einrichtung sehr wohl und werde sich „dafür auch einmal erkenntlich zeigen“. Harrer teilte mit, dass es inzwischen gelungen sei, ein kinderloses Ehepaar zu gewinnen, eine Stiftung mit eigenem Namen und einem Startkapital von 100.000 Euro in treuhänderischer Verwaltung der Caritasstiftung einzurichten.

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