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20.02.2019

Freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden: Caritas-Pflegefachleute qualifizieren sich

Dr. Sebastian Kirsch steht vor Zuhörerinnen und Zuhörern

Dr. Sebastian Kirsch, einer der beiden Initiatoren des „Werdenfelser Weges“, erläuterte rund 50 Pflegefachleuten aus Caritas-Seniorenheimen, wie freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden können. Foto: Caritas/Schork

Zum Verfahrenspfleger für gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen haben sich 50 Pflegefachleute der Caritas-Seniorenheime im Bistum Eichstätt im Bildungshaus Schloss Hirschberg qualifiziert. Dabei setzten sie sich mit dem „Werdenfelser Weg“ auseinander: Dieser verfolgt das Ziel, freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Gesundheitseinrichtungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Referenten waren die Initiatoren des „Werdenfelser Weges“, Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann.

Fixierungen von Bewohnern in Pflegeheimen, zum Beispiel durch das Hochziehen von Bettgit-tern, wurden früher als Maßnahmen der Sorge und Sicherheit verstanden, um Verletzungen durch Stürze zu vermeiden. In den letzten Jahren fand hierzu ein Umdenken statt. Freiheit und Selbstbestimmung erhalten nun vielfach den Vorzug vor diesem generellen Schutzgedanken. „Heute ist es sowohl aus pflegerischer als auch aus rechtlicher Sicht das Ziel, freiheitsentziehen-de Maßnahmen nur noch bei erheblicher Gefahr der Selbstverletzung einzusetzen und somit das Recht auf Bewegung zu wahren“, erklärt die Pflegefachreferentin des Diözesan-Caritasverbandes Eichstätt, Eva Maria Schork, die auch an der Veranstaltung teilnahm. Sie be-richtet: „Wir hatten an zwei langen Tagen mit acht Schulungseinheiten engagierte Falldiskussio-nen, in denen die Praktiker mit den Dozenten auf Augenhöhe debattierten – im Ringen um juris-tisch saubere sowie pflegefachlich machbare Lösungen: immer mit dem Ziel, Freiheit und Würde der pflegebedürftigen Bewohner als höchsten Wert zu achten.“ 
 
Bei der Schulung eigneten sich die Pflegefachleute ein fachlich fundiertes Wissen über Alternati-ven und Vermeidungsstrategien zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen an. Sie verfügen dazu jetzt über Kenntnisse zu juristisch relevanten Kriterien sowie über Kompetenzen in der Ge-sprächsführung. Wenn sie vom Gericht den Auftrag bekommen, diskutieren sie nun individuell Fixierungsfälle und gehen über den Zeitraum mehrerer Wochen Alternativüberlegungen gemein-sam mit der betroffenen Einrichtung und den Angehörigen sowie Betreuern durch. Beim eigenen Arbeitgeber dürfen sie dies zwar nicht, jedoch kommt ihr Wissen auch dem Caritasverband Eichstätt zugute. „Wir gehen davon aus, dass jetzt bereits in vielen Fällen in unseren Einrichtun-gen durch die Beratung unserer Verfahrenspfleger, sowohl der Pflegekräfte als auch der Ange-hörigen, ein Antrag auf freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden kann“, so Eva Maria Schork. 

Denn noch immer, so die Pflegefachreferentin, sähen sich Pflegekräfte mit Haftungsfragen kon-frontiert, wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin in ihrer Obhut stürzt und sich verletzt. Um die Freiheit der Bewohner zu schützen, bedürfe es oft individueller, sehr findiger Lösungen, die im Dialog aller Beteiligten erarbeitet werden müssen. „Mitunter kann ein Sturz dadurch vermieden werden, dass die Matratze oder Liege eines Bewohners auf dem Boden Platz findet. Außerdem gewinnen technische Hilfsmittel wie Sensormatten, Bewegungsmelder oder Ortungssysteme zunehmend an Bedeutung und gehören zur Grund-Ausstattung unserer Caritas-Seniorenheime“, informiert Schork  anhand von einigen Beispielen und meint: „Das Maß, in dem Freiheit und Würde pflegebedürftiger Menschen geachtet werden, ist jenes, woran man ein gutes Senioren-heim erkennt.“ 

Quelle: Caritas

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