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08.09.2020

Frank Dillmann aus Nürnberg beim Orgelkonzert am 12. September in der Schutzengelkirche

Frank Dillmann

Eichstätt. (pde) – Frank Dillmann, Regionalkantor des Dekanates Nürnberg im Erzbistum Bamberg, bestreitet am Samstag, 12. September, das Orgelkonzert in der Eichstätter Schutzengelkirche. Von 11.30 bis 12 Uhr spielt er im Rahmen der Eichstätter Orgelmatineen hauptsächlich Werke aus dem 16. bis 18. Jahrhundert.

Frank Dillmann studierte Kirchenmusik in Regensburg und München, wo er 1992 das A-Examen ablegte. An der Musikhochschule in Freiburg/ Breisgau setzte er bei Professor Klemens Schnorr das Studium im Hauptfach Orgel fort und beendete es mit der Künstlerischen Reifeprüfung. In Meisterkursen bei Daniel Roth, Gerhard Weinberger, Peter Planyavsky, Lorenzo Ghielmi, Eric Ericson u.a. erhielt er wichtige künstlerische Anregungen. Von 1996 bis 1998 war Frank Dillmann Kantor der Kirche St. Antonius im westfälischen Herten. Seit Januar 1999 ist er Kantor an der Nürnberger Frauenkirche und Leiter der Kirchenmusikausbildung in der Erzdiözese Bamberg. Im Juni 2008 wurde er zum Regionalkantor für das Dekanat Nürnberg ernannt.

Dillmann spielt das „Magnificat octavi toni“ aus der 1645 von Johann Erasmus Kindermann in Nürnberg komponierten „Harmonia organica“, „Maria zart von edler Art“ von Arnold Schlick (um 1460-1521), die „Fuga sopra Magnificat“ von Johann Sebastian Bach (1685-1750), ein Ave Maria aus „L´Organiste liturgiste“ op. 65 von Alexandre Guilmant (1837-1911) sowie das Präludium in G-Dur von Nicolaus Bruhns (1665-1697).

Die halbstündige Orgelmatinee beginnt um 11.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Konzertbesucher erhalten bis 11.25 Uhr Einlass am Hauptportal der Schutzengelkirche. Die zum Zeitpunkt des Konzertes geltenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln finden Anwendung. Außerdem müssen die Kontaktdaten aller Konzertbesucher registriert werden. Die Anzahl der zugelassenen Besucher ist begrenzt. Weitere Informationen unter www.eichstaetter-dommusik.de.

Corona-Hygienevorschriften für Konzertbesucher

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020 erforderlich sind:

  1. Zum Konzert sind nur Besucher zugelassen, die frei von jeglichen unspezifischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber oder auch nur leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung) sind, bei denen keine COVID-19- Infektion (auch ohne Symptome) nachgewiesen wurde, die keinen Kontakt zu einem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten und die sich aktuell nicht in Quarantäne befinden. 
  2. Für Konzertbesucher gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2 m untereinander, der sowohl auf den Plätzen als auch beim Betreten und Verlassen der Kirche jederzeit einzuhalten ist. Die Sitzplätze sind mit festen Sitzplatznummern und gelben Markierungen gekennzeichnet. Es dürfen an einem gekennzeichneten Platz maximal zwei Personen eines Haushaltes sitzen. Des Weiteren müssen die Konzertbesucher während des Konzertes auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben und dürfen nicht in der Kirche frei herumlaufen.  
  3. Die Konzertbesucher werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten oder zu niesen, dass danach entsorgt wird. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten müssen die Hände jeweils wieder gründlich gewaschen bzw. erneut desinfiziert werden. 
  4. Konzertbesucherinnen/innen haben, ab Betreten des Gebäudes und während des gesamten Konzertes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  5. Es werden die Sitzposition und die Kontaktdaten aller Anwesenden genau protokolliert, um spätere Infektionsketten evtl. nachverfolgen zu können. Diese Protokolle werden einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufbewahrt. Die Protokolle werden nach Ablauf der Frist nach den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Konzertbesucher werden darauf hingewiesen, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Deshalb müssen die Datenerfassungszettel auf den Sitzplätzen ausgefüllt und am Ende des Konzertes in der vorgesehenen Box abgegeben werden. 
  6. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird während des gesamten Konzertes die Eingangstüre offen gehalten.

 

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