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07.02.2023

Firmungen 2023: Diözese veröffentlicht Firmplan

Bischof Gregor Maria Hanke bei einer Firmung.

Bischof Gregor Maria Hanke bei der Firmung, Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Eichstätt. (pde) – Über 90 Firmtermine umfasst der vom Bistum Eichstätt veröffentlichte Firmplan. Um die Gottesdienstgruppen kleiner zu halten, hatte die Diözese während der Corona-Pandemie die Zahl auf bis zu 120 Firmgottesdienste im Jahr erhöht. Auch wenn diese Anzahl nun wieder reduziert wird, so ist sie immer noch deutlich höher als vor der Pandemie. Die Erfahrungen aus den Corona-Jahren zeigen, dass die etwas kleinteiligere Aufteilung der Firmstationen in der Seelsorge sehr vorteilhaft sei, wie Markus Wittmann, der Referent für Gemeindekatechese und Sakramentenpastoral betont.

Wie bereits früher, beauftragt Bischof Gregor Maria Hanke erneut eine Reihe von Jugendseelsorgern als Firmspender. Doch auch Mitglieder des Eichstätter Domkapitels und einige andere Priester sind im Auftrag des Bischofs als Firmspender tätig. Ordentlicher Spender der Firmung ist entsprechend dem Kirchenrecht der Bischof. Ort und Datum der jeweiligen Firmung sowie die Namen der Firmspender sind im offiziellen Firmplan der Diözese unter www.bistum-eichstaett.de/firmplan einsehbar.

Hinsichtlich des Alters der Firmlinge bestehen unterschiedliche Regelungen. Üblicherweise werden im Bistum Eichstätt aber Buben und Mädchen gefirmt, wenn sie die sechste Klasse besuchen. Zur Erwachsenenfirmung lädt der Bischof einmal im Jahr nach Eichstätt, wo er die Firmungen selbst vornimmt.

Die Anmeldung für die Firmung erfolgt im zuständigen Pfarrbüro. In der Regel wendet sich die Pfarrei an alle Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters am nächsten Termin zum Empfang des Firmsakramentes eingeladen sind. In einigen Gemeinden gibt es aber auch die Regel, dass Firmbewerberinnen und Firmbewerber von sich aus mit der Bitte, gefirmt zu werden, an die Pfarrei herantreten müssen. Um gefirmt werden zu können, gibt es einige Voraussetzungen: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen getauft sein, altersmäßig die Bedeutung der Firmung erkennen können, ausdrücklich um die Firmung bitten und bereit sein, sich auf die Firmung vorzubereiten.

Art, Struktur und Dauer der Firmvorbereitung unterliegen dabei keiner detaillierten Regelung von Seiten der Weltkirche oder der Diözese. Sie kann zum Beispiel besondere Gottesdienste, Gruppenstunden, Blockwochenenden und Projektarbeit beinhalten. Auch das Kennenlernen der Pfarrei gehört dazu. Meistens wird die Firmvorbereitung von ehrenamtlichen Christen aus der Pfarrei übernommen, denen dabei anleitend pastorale Kräfte (Pfarrer, Kaplan, Pastoral- oder Gemeindereferenten) zur Seite stehen. Meistens wird in den Pfarreien auch ein Informationsabend für Eltern und Paten angeboten.

Der Firmpate oder die Firmpatin soll den Firmling bei der christlichen Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Voraussetzung zur Übernahme des Patenamtes besteht darin, selbst katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt zu sein. Die Lebensführung soll dabei dem katholischen Glauben entsprechen. Wenn es in einem Einzelfall aus einem wichtigen Grund allerdings nicht möglich ist, für das Kind oder den Jugendlichen einen katholischen Paten oder Patin zu bestimmen, so kann hier auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden. Bei der Feier der Firmung selbst begleitet der Firmpate den Firmling zum Empfang des Sakramentes.

Auch von Seiten der Diözese werden verschiedene Hilfen zur Firmvorbereitung angeboten. So findet beispielsweise bereits am Samstag, 25. März, im Jugendzentrum „Bunker“ in Thalmässing ein Vorbereitungstag statt. Weitere Informationen zur Firmung unter www.bistum-eichstaett.de/sakramente.

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