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08.06.2021

Erleichterungen auch bei Gottesdiensten: Neue Infektionsschutzmaßnahmen

Abstand halten ist bei Gottesdiensten weiterhin wichtig. Erleichterungen gibt es aber für Genesene und vollständig Geimpfte. Foto: Klaus Prange/Pixabay

Eichstätt. (pde) – Einige spürbare Erleichterungen bei Gottesdiensten bringt die neue 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV). So ist in vielen Fällen der Gemeindegesang wieder erlaubt. Auch für genesene und geimpfte Gottesdienstbesucher gelten nun neue Regeln.

In einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese weist Generalvikar Pater Michael Huber auf die neuen Regelungen hin. Demnach gilt nun in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 das Verbot des Gemeindegesangs nicht mehr. Derzeit ist das im gesamten Gebiet des Bistums Eichstätt der Fall. Auch das Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob“ darf nun zum Mitsingen wieder ausgelegt werden. Es muss jedoch nach jeder Benutzung desinfiziert werden.

Eine weitere spürbare Erleichterung gibt es auch für alle vollständig geimpften oder genesenen Gottesdienstbesucher: Ebenso wie für Mitglieder eines eigenen Hausstandes gilt für diese nun nicht mehr das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am Platz gilt grundsätzlich weiter. Als zusätzliche Ausnahmen regelt die neue Verordnung jedoch, dass die Maskenpflicht nur noch in geschlossenen Räumen gilt. Bei Gottesdiensten im Freien kann die Maske künftig abgelegt werden. Wie bisher sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Für jede Kirche und jeden anderen Gottesdienstort ist weiterhin ein Infektionsschutzkonzept notwendig, welches die möglichen Infektionsgefahren minimiert. Das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Die aktualisierten Regelungen und das Schreiben des Generalvikars sind unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus verfügbar.

 

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