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25.06.2019

Ein Fonds für Innovationen: Bistum Eichstätt stellt 150.000 Euro für kirchliche Projekte zur Verfügung

Flyer von der Pastoralen Innovationen.

Mit dem Bistumsfonds „Pastorale Innovationen“ unterstützt die Diözese Eichstätt 2019 pastorale Initiativen und Projekte mit insgesamt 150.000 Euro. pde-Foto: Johannes Heim

Das Team des Fachbereichs „Konzeption und Innovation“ im Bistum Eichstätt: Leiter Diakon Thomas Schrollinger, Helena Merkl, Josef Neumeyer und Martina Franke.

Das Team des Fachbereichs „Konzeption und Innovation“ im Bistum Eichstätt: Leiter Diakon Thomas Schrollinger, Helena Merkl, Josef Neumeyer und Martina Franke (von links). pde-Foto: Johannes Heim

Eichstätt. (pde) – „Verlebendigung und Erneuerung in der Seelsorge“, für dieses Anliegen will die Abteilung „Pastorale Entwicklung“ des Bischöflichen Ordinariats im Bistum Eichstätt ab sofort gezielt neuartige pastorale Initiativen und Projekte in den 74 Pastoralräumen des Bistums fördern. In einem Bistumsfonds „Pastorale Innovationen“ stellt die Diözese 2019 dafür insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.

Menschen, die eine innovative Idee oder ein Projekt haben, mit der sie die Kirche vor Ort noch lebendiger und attraktiver gestaltet wollen, können sich mit einem Antrag an das Bischöfliche Ordinariat (Fachbereich „Konzeption und Innovation“) wenden. Ein eigener Vergabeausschuss prüft alle eingehenden Projekte nach festgelegten Förderrichtlinien und bewilligt anschließend Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

„Wir möchten mit dem Bistumsfonds ,Pastorale Innovationen‘ neue Initiativen unterstützen, Lust auf die Erneuerung in der Seelsorge wecken und dazu einladen, aufzubrechen und neue Projekte auf den Weg zu bringen“, verdeutlicht Domkapitular Alfred Rottler, Leiter der Hauptabteilung Pastoral. Pastorale Innovation knüpfe an das Wort der Heiligen Schrift an, wo es heißt „Der Geist ist es, der lebendig macht“ (Joh 6,63).

Gefördert werden zeitlich begrenzte, innovative Einzelprojekte. Diese müssen nachhaltig sein, die Pastoral stärken und einen klaren Bezug zum kirchlichen Leben im Bistum Eichstätt haben. Antragsberechtigt sind Dekanate, Pfarrverbände/Pastoralräume, Pfarreien, Kirchorte, Kirchenstiftungen, Filialgemeinden, Exposituren und Kuratien mit der Zustimmung des verantwortlichen Pfarrers nach Anhörung der jeweils zuständigen kirchlichen Gremien.

Gefördert werden Sachkosten, wie beispielsweise Verpflegung, Fahrtkosten, Arbeits- und Hilfsmittel, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt stehen, projektbezogene Investitionen sowie Personalkosten, soweit sie zusätzlich durch das Projekt verursacht werden (zum Beispiel Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, Honorare oder Projektstellen).

„Wir möchten möglichst vielen Engagierten in unserer Kirche wieder Mut machen, neue Wege von Kirchesein zu entwickeln und dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Dabei muss auch nicht immer von Anfang an alles perfekt sein. Manchmal ist es besser auf neuen Wegen etwas zu stolpern, als auf alten Pfaden stehen zu bleiben,“ erklärt der zuständige Leiter des Fachbereichs Konzeption und Innovation im Bistum Eichstätt, Thomas Schrollinger. „Neben der finanziellen Förderung unterstützen wir die Projekte gerne mit unserer fachlichen Kompetenz.“ Der Antrag für die Förderung eines Projekts im ersten Halbjahr 2020 muss bis spätestens 31. Oktober 2019 des Vorjahres gestellt werden. Für ein Projekt in der zweiten Jahreshälfte 2020 ist der Stichtag der 30. April des laufenden Jahres.

Die Anträge sind zu richten an das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Pastoral, E-Mail: pastorale-weiterentwicklung(at)bistum-eichstaett(dot)de. Weitere Informationen zur Vergabeordnung sowie das Antragsformular zum Download gibt es unter www.bistum-eichstaett.de/innovationsfonds.

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