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22.11.2021

Eichstätter Domkapitel feiert 200-jähriges Jubiläum

Eichstätter Domkapitelstafel – Pastelle von Joseph Einsle, 1822. Repro: Norbert Staudt/pde

Eichstätt. (pde) – Mit einem Pontifikalamt am Donnerstag, 25. November, um 18 Uhr in der Schutzengelkirche begeht das Eichstätter Domkapitel das 200-jährige Jubiläum seiner Wiedererrichtung. Zelebrant und Prediger ist der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović. Der Gottesdienst wird unter Einhaltung der 3G-Regel gefeiert. Entsprechende Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen.

Bischof Gregor Maria Hanke beglückwünscht das Gremium: „Ich gratuliere dem Domkapitel zu seinem Jubiläum und danke ihm für die Zusammenarbeit und seinen wertvollen Dienst in der Diözese Eichstätt.“ Der Bischof bedauert, dass er an den Feierlichkeiten nicht teilnehmen kann. Er ist durch auswärtige Verpflichtungen gebunden.

Vor genau 200 Jahren, am 25. November 1821, ist das Domkapitel nach seiner Aufhebung durch die Säkularisation auf der Grundlage des Konkordats zwischen dem Apostolischen Stuhl und dem Königreich Bayern feierlich wiedererrichtet worden. Seine Entstehung geht jedoch zurück auf das Benediktinerkloster, das der heilige Willibald als erster Bischof der Diözese Eichstätt im Jahre 740 gründete. Zu Beginn des 9. Jahrhunderts wurde das „Kathedralkapitel“ in ein weltliches Chorherrenstift umgewandelt. Aus diesem entstand im Laufe des 11. Jahrhunderts das Domkapitel von Eichstätt.

Mit Wirkung vom 7. Februar 1883 traten die ersten Statuten nach der Wiedererrichtung in Kraft. Nach Einführung des Codex Iuris Canonici, des Gesetzbuchs des Kirchenrechts der katholischen Kirche von 1917 und Abschluss des „Konkordates zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern“ vom 29. März 1924 wurde eine Neufassung der Statuten des Domkapitels Eichstätt erforderlich. Diese traten durch die Approbation des Bischofs von Eichstätt am 5. März 1927 in Kraft. 2005 beschloss das Domkapitel ein neues Statut, das 2014 wieder durch ein neues ersetzt wurde. Demnach hatte das Kapitel den Zweck, „an den feierlichen Gottesdiensten in der Kathedralkirche sowie in der Leitung und Verwaltung der Diözese Eichstätt mitzuwirken. Außerdem ist das Domkapitel für die Mitwirkung bei der Bestellung des Diözesanbischofs mitverantwortlich.“

2018 wurden die Strukturen der Diözese neuorganisiert: Das Domkapitel nimmt seither die Aufgaben des „Konsultorenkollegiums“ wahr, die nach dem Kirchenrecht – wie es in Deutschland durch Beschluss der Bischofskonferenz 1983 geschehen ist – ihm zugewiesen werden können. Damit wurde auch wieder ein neues Statut fällig, das am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Nach diesem Regelwerk ist das Eichstätter Domkapitel heute eine „Gemeinschaft von Priestern, deren Aufgabe es ist, Gottesdienste in der Kathedrale durchzuführen und jene Aufgabe zu erfüllen, die ihm vom Recht oder vom Diözesanbischof übertragen werden.“ So helfen die aktiven Mitglieder des Kapitels mit, dass in den Pfarreien des Bistums an den Sonn- und Feiertagen die Eucharistie gefeiert werden kann.

Alle Mitglieder des Domkapitels sind mit (pfarr-)pastoralen Aufgaben betraut. In besonderer Weise in die Bistumsverwaltung eingebunden sind Dompropst Alfred Rottler als Präses des Diözesanverbandes der Caritas, Domdekan Msgr. Dr. Stefan Killermann als Leiter des Offizialats, des kirchlichen Gerichts für die Diözese Eichstätt, und Domkapitular Msgr. Paul Schmidt als Leiter der Hauptabteilung Personalkammer für die Pastoral.

Konsultorenkollegium

Als „Konsultorenkollegium“ berät das Domkapitel den Bischof und hat verschiedene Mitwirkungsrechte. Anhörungsrechte hat es bei der Bestellung und Abberufung des Diözesanökonomen und bei Akten der ordentlichen Vermögensverwaltung, die von größerer Bedeutung sind. Der Zustimmung des Domkapitels bedürfen Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung, die Veräußerung des Vermögens juristischer Personen, die der Zustimmung des Bischofs bedarf, sowie Rechtsgeschäfte, die die Vermögenslage einer dem Bischof unterstellten juristischen Person verschlechtern könnten, und die Veräußerung von Diözesanvermögen. Bei Vakanz des Bischöflichen Stuhls übernimmt das Domkapitel die Leitung der Diözese und wählt dann einen Diözesanadministrator. Im dreijährigen Turnus erstellt es gemäß dem Bayerischen Konkordat Vorschlagslisten mit Namen von Personen, die für das Bischofsamt geeignet sind.

Im Zuge der Transparenzoffensive der Diözese Eichstätt hat das Domkapitel 2018 seinen ersten Finanzbericht veröffentlicht. Seitdem wird jährlich je ein Abschluss und Lagebericht des Domkapitels sowie der Domkustoderiestiftung und der Stiftung zur Dotation des Domkapitels vorgelegt. Die Domkustoderiestiftung ist Eigentümerin der Domkirche und übernimmt somit auch teilweise den kirchlichen Anteil der Kosten für die laufende Generalsanierung der Kathedrale. Ihr ist auch die Dommusik zugeordnet. Die Stiftung zur Dotation des Domkapitels wiederum verwaltet Gebäude in Eichstätt, die der Bayerische Staat nach dem Konkordat von 1817 den Trägern der Diözesanverwaltung als Wohnungen zur Verfügung gestellt hat, die inzwischen aber „integrierende Bestandteile des Bistums Eichstätt“ geworden sind und zum größten Teil als Büroräume genutzt werden.

Im Konkordat von 1817 hatte sich das Königreich Bayern verpflichtet, die Diözesen und Domkapitel mit weltlichen Gütern auszustatten, von deren Erträgnissen der Lebensunterhalt des Bischofs und der Kapitelsmitglieder und auch die Sachausgaben bestritten werden sollten. Da der bayerische Staat diese – im Konkordat von 1924 wiederum zugesagte – Dotation bis heute nicht geleistet hat, werden Bischöfe, Domkapitulare und Domvikare vom Staat besoldet.

Mitglieder

Seit dem Konkordat von 1924 wechseln sich Bischof und Kapitel bei der Bestellung eines neuen Mitglieds des Domkapitels ab: Einmal ernennt der Bischof den neuen Domkapitular nach Anhörung des Kapitels. Beim nächsten Mal wählt das Kapitel. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bischof. Der Dompropst wird nach Anhören des Domkapitels vom Bischof ernannt. Der Domdekan wird durch das Kapitel gewählt. Seine Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bischof. Mehr Informationen zum Domkapitel sind unter www.bistum-eichstaett.de/domkapitel abrufbar.

Änderung der Meldung am 24. November 2021: Aufgrund der Pandemie-Lage wurde der Festvortrag des Münchner Domdekans Dr. Lorenz Wolf abgesagt. Die entsprechende Information wurde entfernt.

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