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18.03.2013

Eichstätter Diözesanrat für Einführung eines Familiengehalts

Die Mitglieder des Diözesanrats bei ihrer Frühjahrsvollersammlung in Herrieden (Foto pde / Michael Herbeling)

Die Mitglieder des Diözesanrats bei ihrer Frühjahrsvollersammlung in Herrieden (Foto pde / Michael Herbeling)

Eichstätt/Herrieden. (pde) – Um Eltern eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf zu ermöglichen, fordert der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt die Einführung eines Familiengehalts. Damit sollen Eltern selber entscheiden, ob sie ihre Kinder halb- oder ganztags fremd betreuen lassen oder ob sie ihre Kinder selbst betreuen und deswegen für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben aussteigen. Erst ein solches Familiengehalt würde die Voraussetzung zu einer wirklichen Wahlfreiheit über die Art der Kinderbetreuung schaffen, heißt es in einer Resolution, die das Laiengremium bei seiner Frühjahrsvollversammlung im mittelfränkischen Herrieden verabschiedet hat.

Das geforderte Erziehungsgehalt sollte für alle Eltern gezahlt werden unabhängig vom Grad ihrer jeweiligen Erwerbsarbeit. Es sollte für mindestens drei Jahre gewährt werden und eine sozialrechtliche Absicherung einschließen. Weiterhin ist dem Diözesanrat wichtig, dass die Wirtschaft Maßnahmen einführt, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Das bedeute u.a. das Recht der Eltern auf Arbeit in Teilzeit, sowie den Schutz vor familienfeindlichen Arbeitszeiten. Außerdem müsse der Wiedereinstieg in die Berufs- und Arbeitswelt verbessert werden.

Ohne Enthaltungen und bei nur einer Gegenstimme votierte das Gremium für die „gut begründete und knackig formulierte“ Forderung, so der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Stüwe, Politikwissenschaftler an der Katholischen Uni Eichstätt-Ingolstadt. Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt vertritt die Auffassung, dass Mütter und Väter durch ihre Erziehungsleistung einen unverzichtbaren Beitrag zur Zukunftssicherung der Gesellschaft leisten. Diese sei mindestens gleichwertig zu einer Berufs- und Erwerbstätigkeit zu sehen. Der Staat habe somit die Pflicht, die Familien entsprechend rechtlich und finanziell abzusichern, heißt es in dem Text, der vom Sachausschuss Berufs- und Arbeitswelt im Diözesanrat vorgelegt wurde.

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