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08.08.2018

Diözese Eichstätt verzichtet auf sachgrundlos befristete Arbeitsverträge

Eichstätt. (pde) – Die Diözese Eichstätt als Dienstgeberin schließt grundsätzlich keine sogenannten „sachgrundlos“ befristeten Arbeitsverträge mehr ab. Mit dieser Entscheidung der Ordinariatskonferenz sollen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längerfristige Perspektiven für ihren Arbeitsplatz gegeben werden. Die Diözese Eichstätt versteht die Maßnahme zudem als Beitrag, neue Arbeitsplätze für potentielle Bewerber und Bewerberinnen attraktiver zu machen und die Personalbindung zu intensivieren.

Das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ gestattet grundsätzlich die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Davon unabhängig besteht die Möglichkeit einer befristeten Anstellung durch einen „sachlichen Grund“, beispielsweise einem Vertretungsfall.

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