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05.11.2018

„Die Kirche soll im Dorf bleiben“: Bischof Gregor Maria Hanke ruft zur Kirchenverwaltungswahl am 18. November auf

Bischof Gregor Maria Hanke ruft zur Kirchenverwaltungswahl auf. pde-Foto: Johannes Heim

Bischof Gregor Maria Hanke ruft zur Kirchenverwaltungswahl auf. pde-Foto: Johannes Heim

Eichstätt. (pde) – „Gehen Sie zur Kirchenverwaltungswahl und machen Sie damit deutlich, dass die Kirche im Dorf, im Ort bleiben soll“, mit diesen Worten ruft Bischof Gregor Maria Hanke die Gläubigen dazu auf, am Sonntag, 18. November, zur Kirchenverwaltungswahl zu gehen und diese zu stärken. „Die Kirche im Dorf prägt oft das Ortsbild“, aber es müsse Menschen geben, die für die Kirche vor Ort Verantwortung tragen, so der Bischof. „Die Kirchenstiftungen und Kirchenverwaltungen tun dies in vorbildlicher Weise.“

Die Kirchenverwaltungen, die an diesem Tag in den 276 Pfarreien der Diözese gewählt werden, sind das Organ der jeweiligen Kirchenstiftung. Da es in einer Pfarrei mehrere Kirchenstiftungen, wie zum Beispiel Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen geben kann, müssen in manchen Pfarreien mehrere Kirchenverwaltungen gewählt werden. Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Sie ist verantwortlich für alle finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Belange einer Pfarrei und vertritt die jeweilige Kirchenstiftung in allen rechtlichen Angelegenheiten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Aufstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung sowie Entscheidungen über bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten, Anstellung von Personal in der Pfarrgemeinde und Unterstützung pfarrlicher Gruppen.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken sind es vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder. Die Kirchenverwaltung bestimmt einen Kirchenpfleger. Dieser unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben, insbesondere übernimmt er die Kassen- und Rechnungsführung.

Die Wahllisten hängen bereits in den Pfarreien aus. Die Wahl findet am Sonntag, 18. November, sowie vor und nach einer etwaigen Vorabendmesse am Samstag statt. Den Wahlort und die Wahlzeit legt der Wahlausschuss fest, beides wird in den Pfarreien bekannt gegeben. Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Briefwahlunterlagen können bis 16. November schriftlich oder mündlich in den zuständigen Pfarrämtern beantragt werden. Das Wahlergebnis wird spätestens am zweiten Sonntag nach dem Wahltag bekannt gegeben.

Weitere Informationen im jeweiligen Pfarrbüro und unter www.bistum-eichstaett.de/kirchenverwaltungswahl. Dort ist auch das Video zum Aufruf des Bischofs im Wortlaut zu finden.

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