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27.07.2009

Dekret zur Gewinnung von Ablässen im Priesterjahr - Im Bistum Eichstätt Ablass auch an Fatimatagen möglich

Eichstätt. (pde) – Der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke empfiehlt den Priestern und Gläubigen im Bistum Eichstätt nachdrücklich die Gewinnung der vom Heiligen Vater für das Priesterjahr gewährten Ablässe, wie sie im Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 25. April 2009 festgelegt sind. „Die Gewinnung der Ablässe möge auch zur Förderung und zu einem Aufleben des Bußsakramentes in unseren Pfarrgemeinden beitragen“, so Bischof Hanke in einem für die Diözese Eichstätt erlassenen Dekret.

Zum Jahr der Priester, das Papst Benedikt XVI. ausgerufen hat, werden für die gesamte Weltkirche Ablässe gewährt. In dem Dekret aus Rom sind als Tage, an denen die Gläubigen einen vollkommenen Ablass gewinnen können, der 4. August als der Todestag des hl. Johannes Maria Vianney, des heiligen Pfarrers von Ars, jeweils die als Gebetstag um geistliche Berufe begangenen ersten Donnerstage im Monat sowie der 11. Juni 2010 als letzter Tag des Priesterjahres bestimmt.

Für das Bistum Eichstätt hat Bischof Hanke nun zusätzlich die monatlichen „Fatimatage“, also jeden Dreizehnten eines Monats, als Tage zur Gewinnung des Ablasses im Priesterjahr festgelegt. Pfarreien und Wallfahrtsorte, an denen Fatimatage üblich sind, sollen diese Tage während des Priesterjahres im Sinne der Ablassgewinnung mit besonderen Gebetszeiten, Frömmigkeitsübungen oder durch die Feier der Heiligen Messe begehen. Die Priester seines Bistums bittet Bischof Hanke, besonders auch im Priesterjahr das Gebet der Priester füreinander zu pflegen, wie es der verstorbene Bischof Alois Brems eingeführt hat.

Das Jahr der Priester wurde von Papst Benedikt XVI. zum Gedenken an den 150. Todestag von Johannes Maria Vianney ausgerufen. Es hat am 19. Juni 2009 begonnen und wird am 11. Juni 2010 beendet.

Die kirchliche Lehre und Praxis vom Ablass ist eng mit dem Sakrament der Buße verbunden. Unter einem Ablass versteht man die Nachlassung zeitlicher Strafen von Sünden, deren Schuld bereits vergeben wurde, so erläutert der von der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene Katholische Erwachsenenkatechismus. Der Ablass setzt die persönliche Umkehr voraus und wird gewährt, wenn bestimmte auferlegte Werke verrichtet werden.

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