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14.02.2005

Caritas rät Arbeitslosen zur Prüfung der Krankenversicherung - Wer nicht aufpasst steht ohne Versicherungsschutz da

Eichstätt. (pde) – Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt empfiehlt jedem, der wegen der Hartz IV-Gesetze keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhält, seine Krankenversicherung prüfen zu lassen. Im ungünstigsten Fall kann der Krankenversicherungsschutz komplett verloren gehen.

Wer kein Arbeitslosengeld II erhält, weil er wegen eigenen Vermögens oder Einkommens des Partners keinen Anspruch dafür hat, jedoch im letzten Jahr Arbeitslosenhilfe erhalten hat, ist nicht mehr über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert. „Ein nachgehender Leistungsanspruch über die Krankenkasse ist nach dem Auslaufen noch für einen Monat gegeben. Wer drei Monate verstreichen lässt, kommt in gar keine Versicherung mehr rein“, informiert und warnt zugleich Bernhard Gruber von der Allgemeinen Sozial- und Lebensberatung der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt. Betroffene sollten von ihren Krankenkassen daher prüfen lassen, ob eine Familienversicherung möglich ist. Allein Stehende müssen sich in diesem Fall selbst freiwillig versichern. Alfons Alberter, Caritas-Kreisstellenleiter in Weißenburg, rät deshalb Betroffenen, Kontakt mit ihrer Krankenversicherung aufzunehmen und Möglichkeiten zu besprechen. „Denn hier sollte man nichts riskieren.“

 

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