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03.07.2002

Caritas begrüßt Vollfinanzierung von Mütterkuren - Hoffnung auf positivere Genehmigungspraxis der Krankenkassen

Eichstätt. (pde) - Mit Genugtuung hat der Caritasverband Eichstätt auf den Beschluss des Deutschen Bundestages reagiert, dass Krankenkassen Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nun doch voll finanzieren müssen. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 9 Euro pro Tag müssen die Frauen als Eigenanteil leisten. „Der Einsatz hat sich gelohnt“ freut sich Dorothea Göbl, die bei der Caritas für den Bereich Kuren und Erholungen verantwortlich ist und in den letzten Wochen mit großem Einsatz für die Mütter gekämpft hat. „Wir haben unser Ziel erreicht, dass Mütter in Familienverantwortung gegenüber berufstätigen Müttern bei den Kuren nicht mehr benachteiligt sind.“ Mit der Gesetzesänderung sei, so Göbl, die Situation abgewendet, dass bei vielen Müttern eine Kur aus Kostengründern scheitere. In den letzten Monaten waren immer mehr Krankenkassen zu teilweise drastischen Leistungskürzungen übergegangen. Die AOK Bayern hätte ihren Müttern zum Beispiel Zuzahlungen von bis zu 2.000 Euro zugemutet.

Was die neue gesetzliche Regelung für das Caritas-Kurhaus für Mutter und Kind St. Stilla in Eichstätt bedeutet, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Die Caritas hofft, dass sich das eindeutige politische Votum aus Berlin positiv auf die Genehmigungspraxis der Krankenkassen auswirkt. Diese haben in den vergangenen 18 Monaten jede dritte Kur abgelehnt, so dass viele Frauen nur nach einem oft zermürbenden Widerspruchsverfahren zur Kur fahren konnten. Göbl rät den Frauen, bei einer notwendigen Kur die Hilfe und Beratung durch die Caritas-Kreisstellen im Bistum in Anspruch zu nehmen.

 

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