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25.08.2010

Bistum Eichstätt beteiligt sich an Katastrophenhilfe in Pakistan - 5.000 Euro aus dem Katastrophenfonds

Eichstätt. (pde) - Mit 5.000 Euro aus dem Katastrophenfonds des Bistums beteiligt sich nun auch die Diözese Eichstätt an den Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe in Pakistan. Die Mittel werden über den Caritas-Verband der Diözese und das Hilfswerk der Deutschen Caritas „Caritas international“ weitergeleitet. Sie unterstützen die Bemühungen der rund 150 Katastrophenhelfer der nationalen Caritas in Pakistan, die besonders schwer betroffene Familien mit Nothilfen wie Lebensmitteln, Notzelten, Trinkwasser, Wasserentkeimungstabletten, Moskitonetzen und Hygieneartikeln versorgen. Die Hilfen der Caritas Pakistan kommen bisher etwa 30.000 Menschen zugute. Gesundheitsteams der Caritas behandeln in drei mobilen Kliniken zur Zeit etwa 3.000 Menschen, die verletzt oder auf ärztliche Hilfe angewiesen sind.

Die Caritas geht davon aus, dass die Menschen länger Hilfe benötigen werden. Gebraucht werden in erster Linie Lebensmittel, Trinkwasser, Kleidung und Medizin. Die pakistanische Caritas kann für die Verteilaktionen die Hilfsgüter in der Region selbst beschaffen.

Caritas Pakistan bittet in einem Hilfsappell dringend um weitere Unterstützung für die Flutopfer im Katastrophengebiet. Ziel ist es, 250.000 Menschen drei Monate lang mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Zelten und Haushaltsartikeln zu versorgen. Caritas-Mitarbeiter haben im Swat-Tal erste Notunterkünfte gebaut. Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, hat die Eigenmittel für die Nothilfe in Pakistan mittlerweile auf 300.000 Euro erhöht und ruft dringend zu Spenden für die Opfer der Überschwemmungen auf.

Spenden mit dem Stichwort "Fluthilfe Pakistan" können auf eines der folgenden Caritaskonten in Eichstätt überwiesen werden: Liga (Konto-Nr. 107 617 313, BLZ 750 903 00), Sparkasse (Konto-Nr. 10 033, BLZ 721 513 40), Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte e.G. (Konto-Nr. 960 1007, BLZ 721 608 18). Zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen wird um Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift auf dem Überweisungsträger gebeten.

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