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08.05.2007

Bernd Dennemarck zum Bischofsvikar ernannt - Beauftragter des Bischofs für die Katholische Universität

Ablegung des Treueids

Ablegung des Treueids

Eichstätt. (pde) - Der Bischof von Eichstätt Dr. Gregor Maria Hanke OSB hat Domvikar Dr. Bernd Dennemarck (42) zum Bischofsvikar eingesetzt. In dieser Eigenschaft ist er zuständig für die Aufgaben, die der Bischof von Eichstätt als Großkanzler (Magnus Cancellarius) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und als Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Katholische Universität hat. Gemäß Kirchenrecht wird der Bischofsvikar für einen bestimmten Aufgabenbereich ernannt, für den er im Namen des Bischofs handelt und entsprechende Vollmacht hat. Der Bischofsvikar hat dieselbe rechtliche Stellung wie der Generalvikar, allerdings begrenzt auf einen klar umschriebenen Bereich, in diesem Fall die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Mit der Ablegung der „professio fidei“ (Glaubensbekenntnis) und des Treueids sowie einem kleinen Empfang im Bischöflichen Palais wurde Bischofsvikar Dennemarck offiziell in sein neues Amt eingeführt. Bischof Gregor Maria Hanke betonte bei dem Festakt, dass er eine noch größere Nähe zur Universität anstrebe und seine Verantwortung als Magnus Cancellarius künftig noch intensiver wahrnehmen wolle. Um sich verstärkt den Belangen der Universität widmen zu können und um sich noch rascher mit den Sorgen und Problemen der Universität befassen zu können, habe er Bernd Dennemarck zu seinem Ständigen Beauftragten und damit zu seinem unmittelbaren Mitarbeiter für die Universität bestellt. Da er unter all seinen Aufgaben als Bischof von Eichstätt der Katholischen Universität eine sehr hohe Priorität beimesse, habe er Bernd Dennemarck zum Bischofsvikar ernannt und damit in eine kirchenrechtliche Position berufen, in der er unmittelbar im Auftrag und Namen des Bischofs handle, so der Bischof.

Bernd Dennemarck wurde in Nürnberg geboren. Er studierte Germanistik, Geschichte und Philosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und Theologie an der Katholischen Universität Eichstätt. 1995 wurde er zum Priester für die Diözese Eichstätt geweiht. Nach zwei Kaplansjahren in Schwabach/St. Sebald kam er 1997 als Mitarbeiter an das Bischöfliche Generalvikariat Eichstätt. Zugleich begann er ein weiterführendes Studium des Kirchenrechts am Kanonistischen Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München, das er mit der Promotion zum Doktor „iuris canonici“ (des Kirchenrechts) abschloss. 2003 wurde er zum Domvikar ernannt. Neben seiner Aufgabe im Generalvikariat ist Dennemarck Dozent für Kirchenrecht am Priesterseminar und Richter am Bischöflichen Offizialat. In der Vakanz des Bistums 2005/2006 war er Stellvertreter des Diözesanadministrators. Bischof Gregor Maria Hanke ernannte ihn auch zum Stellvertreter des Generalvikars. Dennemarck publizierte zwei Monografien („Der Taufaufschub. Dogmatisch-kanonistische Grundlegung und rechtliche Ausgestaltung im Hoheitsbereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie „Die Statuten des Eichstätter Domkapitels von der Säkularisation bis zur Gegenwart. Mit einem kritischen Kommentar zum geltenden Statut“) sowie weitere wissenschaftliche Artikel, unter anderem im Lexikon für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht.

Das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici legt in Canon 479 fest, dass dem Bischofsvikar von Rechts wegen dieselbe ausführende Gewalt wie dem Generalvikar zukommt, „aber nur für einen festgelegten Gebietsteil der Diözese oder für einen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus bzw. Personenkreises, für die er ernannt ist; ausgenommen sind jene Fälle, die der Bischof sich oder dem Generalvikar vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern“.

 

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