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13.02.2019

Bedarfsorientierter und gerechter – Neue Pfarreienfinanzierung in der Diözese Eichstätt

Pfarrkirche Gunzenhausen

Die Pfarrkirche St. Marien in Gunzenhausen wird derzeit saniert. Foto: Christoph Witczak

Eichstätt. (pde) – Ein neues Modell der Pfarreienfinanzierung hat die Diözese Eichstätt für ihre Pastoralräume beschlossen. Seit Beginn des Jahres wird die finanzielle Unterstützung der Pfarreien so bedarfsorientierter und gerechter. Die Pfarreienfinanzierung bezieht nun vier Faktoren in einer Pfarrei mit ein: die Anzahl der Katholiken, den Land- oder Stadtcharakter einer Pfarrei, die Anzahl der Amtshandlungen von Priestern sowie die Anzahl der pastoral genutzten Gebäude.

Insgesamt stehen in diesem Jahr 7,4 Millionen Euro aus dem diözesanen Haushalt zur Pfarreienfinanzierung nach diesem neuen Modell zur Verfügung. Bisher erfolgte die Verteilung dieser Zuschüsse ausschließlich nach der Anzahl der Katholiken in den jeweiligen Pfarreien. Dieses System wurde den Pfarreien vor Ort oft nicht gerecht, sodass eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Generalvikariats, der Hauptabteilung Pastoral und der Finanzkammer, aus Geistlichen und aus Kirchenpflegern ein neues, bedarfsorientiertes Modell erarbeitet hat.

Seit Beginn dieses Jahres wird die Anzahl der Katholiken nur noch mit 60 Prozent bei der Ermittlung des Haushaltszuschusses an die Pfarreien berücksichtigt. Mit 25 Prozent kommt nun auch zum Tragen, ob die Pfarrei eher ländlich oder städtisch geprägt ist. Da sich die kirchlichen Angebote eines Pastoralraums an alle Menschen dort richten sollen, ist in Ballungsräumen ein größerer Aufwand nötig, als in ländlichen Gebieten. Ein weiterer Faktor zur Berechnung des Finanzbedarfs von Pfarreien ist die Anzahl der Kasualien, also der kirchlichen Amtshandlungen eines Priesters, wie zum Beispiel Taufen, Trauungen oder Beerdigungen. Je mehr davon anfallen, desto höher ist der Finanzbedarf. Sie werden mit zehn Prozent im neuen Modell der Pfarreienfinanzierung angesetzt. Mit fünf Prozent ist als letzter Aspekt auch die Anzahl der pastoral genutzten Gebäude mit in die Zuschussberechnung einbezogen.

Insgesamt nimmt diese neue Mittelverteilung die Bedarfe jeder einzelnen Pfarrei, egal ob groß oder klein, stärker in den Blick und gleicht bisher bestehende Ungerechtigkeiten aus. Zuschussempfänger ist jeweils die leitende Kirchenstiftung im Pastoralraum. Die Arbeitsgemeinschaft der Kirchenverwaltungen im Pastoralraum sorgt für die weitere Verteilung der Gelder an die Pfarreien. Somit stärkt dieses neue Modell die Entwicklung hin zu einer Struktur der Pastoralräume.

Zusätzlich zu diesen von der Diözese bereitgestellten Mitteln für die Pfarreien reserviert das Bistum rund 1,5 Millionen Euro unter anderem für den Gottesdienstbedarf oder für Erschließungskosten für die Gemeinden. Für Bauzuschüsse sind rund 12 Millionen Euro für die Pfarreien im Diözesanhaushalt vorgesehen. Diese Gelder werden nach den Bauregeln der Diözese vergeben. Außerdem stellt das Bistum einen sogenannten „Innovationstopf“ mit 250.000 Euro bereit, aus dem Pfarreien Gelder für wegweisende Projekte in der Pastoral beantragen können. Bereits 2018 hatte die Diözese Eichstätt die von ihr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Pfarreienfinanzierung um 84 Prozent erhöht und 2019 nochmals um 2,5 Prozent aufgestockt.

Weiterhin unterstützt die Diözese Eichstätt die Pfarreien durch verschiedene Dienstleistungen wie zum Beispiel in der Lohnabrechnung, der Stiftungsabrechnung und durch IT-Services, die sie den Gemeinden nicht in Gänze in Rechnung stellt. Zudem ist geplant im Laufe des Jahres, jedem der acht Dekanate im Bistum Eichstätt einen Verwaltungskoordinator durch die Diözese zur Seite zu stellen. Die Pfarreien erhalten durch diese Stellen Hilfe bei Verwaltungsaufgaben.

In den letzten Wochen wurden die Kirchenpfleger im Bistum Eichstätt über diese Neuerungen in der Pfarreienfinanzierung informiert. Mehr zur Organisation der Pastoralräume auf www.bistum-eichstaett.de/pastoralraeume.

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