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08.07.2015

Ausbau der Palliativarbeit statt Fremdbestimmung durch Sterbehilfe - Bischof Hanke unterstützt Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger

Eichstätt. (pde) – Den Gesetzentwurf der beiden Bundestagesabgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger in der Frage der Beihilfe zur Selbsttötung unterstützt Bischof Gregor Maria Hanke. In einem persönlichen Brief dankte der Bischof von Eichstätt den beiden Abgeordneten für ihren „wichtigen Einsatz für das Leben und die Menschenwürde“.

Ein konsequentes gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid ist nach Auffassung des Bischofs notwendig, um die Menschenwürde auch am Ende des Lebens zu schützen. Das strafrechtliche Verbot sollte jedoch unbedingt durch einen umfassenden Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit ergänzt werden. Während die gesellschaftliche und politische Bereitschaft groß sei, verschiedene andere Felder der medizinischen Forschung und des Gesundheitsbereichs finanziell mit hohen Beträgen zu fördern, nähmen sich die bisherigen Investitionen im Palliativbereich eher bescheiden aus.

Die Entwicklung in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zeige, dass ein vermeintlich geordnetes System der Sterbehilfe nicht zu mehr Selbstbestimmung, sondern ganz im Gegenteil zu Verzweiflung, seelischem Leiden und entmündigender Fremdbestimmung am Ende des Lebens führe. „Die menschenwürdige Alternative zu diesem Modell liegt im entschiedenen Ausbau der Hospizbegleitung und der Palliativmedizin“, so Bischof Hanke.

Dem Bundestag liegen vier Gesetzentwürfe von Abgeordneten in der Frage der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Das Parlament will im Herbst entscheiden. Der von den Abgeordneten Sensburg und Dörflinger vorgelegte Entwurf schlägt ein Verbot der Suizidbeihilfe vor.

Weitere Informationen unter "www.bistum-eichstaett.de/sterbehilfe".

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