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09.05.2003

An den diözesanen Schulen in Eichstätt und Ingolstadt wird ab Herbst 2004 Schulgeld erhoben - „Qualifiziertes Bildungs- und Erziehungsangebot auf der Basis christlicher Werte erhalten“

Eichstätt/Ingolstadt. (pde) – In einem Schreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten hat das Bischöfliche Ordinariat Eichstätt über die Einführung von Schulgeld an den Schulen in diözesaner Trägerschaft informiert. Das Schulgeld wird ab dem Schuljahr 2004/2005 erhoben. Es beträgt 25 Euro sowie 3 Euro Material- und Verwaltungskosten monatlich (für 11 Monate im Jahr) an der Maria-Ward-Mädchenrealschule Eichstätt, der Knabenrealschule Rebdorf in Eichstätt sowie der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt. Für das Gnadenthal-Gymnasium Ingolstadt wurde als Schulgeld 45 Euro zuzüglich 3 Euro pro Monat (für 11 Monate pro Jahr) festgesetzt. Dieser erhöhte Satz wird durch die besonderen Angebote des musischen Gymnasiums begründet und schließt auch den kostenfreien Instrumentalunterricht für das Erstinstrument ein.

In dem von Domkapitular Klaus Schimmöller, dem Schulreferenten des Bistums, und Finanzdirektor Domkapitular Leodegar Karg unterzeichneten Brief wird darauf verwiesen, dass der Freistaat Bayern dem Bistum nicht alle Kosten für den Betrieb der diözesanen Schulen ersetzt. Trotz vielfältiger Bemühungen sei es in den zurückliegenden Jahren nicht gelungen, eine Verbesserung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zu erreichen. Obwohl der Landkreis Eichstätt und die Stadt Ingolstadt schon bisher durch freiwillige Zuschüsse einen Beitrag zu den Schulbetriebskosten leisten, musste die Diözese Eichstätt im Haushaltsplan 2002 für ihre Schulen insgesamt einen Zuschuss von 2.383.100,00 Euro vorsehen. Diese Mittel werden aus den Einnahmen der Kirchensteuer aufgebracht. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage und der sehr hohen Arbeitslosigkeit habe sich die Haushaltslage des Bistums seither in nicht vorhersehbarem Ausmaß verschlechtert. Daher habe der Diözesansteuerausschuss, der den Haushalt des Bistums zu beschließen hat, festgestellt, dass an den Schulen in diözesaner Trägerschaft ein Schulgeld zu erheben ist.

Das Schulgeld ermäßigt sich, sofern mehr als ein Kind der Erziehungsberechtigten Schulen des Schulträgers besuchen. Die Ermäßigung beträgt für das zweite Kind 50 Prozent des Schulgeldes der von ihm besuchten Schule. Für jedes weitere Kind ist kein Schulgeld zu entrichten. Das Schulgeld kann in begründeten Fällen auf Antrag über die Schulleitung durch den Schulträger reduziert oder erlassen werden.

In dem Brief an die Eltern wird betont, dass der Beschluss niemandem leicht gefallen sei. „Aber nur so ist möglich, unsere Schulen mit dem bisherigen Angebot in eine gesicherte Zukunft in kirchlicher Trägerschaft zu führen. Für interessierte Eltern und Schüler können wir damit auch weiterhin ein qualifiziertes Bildungs- und Erziehungsangebot auf der Basis christlicher Werte aufrecht erhalten.“ Andere bayerische Diözesen haben diesen Weg bereits vor Jahren eingeschlagen. Dabei habe sich gezeigt, „dass die weit überwiegende Mehrheit der Eltern diesen Schritt mitträgt und durch die Bezahlung von Schulgeld ihr bleibendes Interesse an unseren katholischen Schulen dokumentiert“.

Die Diözese Eichstätt ist seit September 1990 Trägerin der Maria-Ward-Mädchenrealschule Eichstätt und der Knabenrealschule Rebdorf. Seit September 2002 hat sie das Gnadenthal-Gymnasium sowie die Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt in ihre Trägerschaft übernommen. Zum 1. Januar 2004 kommt die Mädchenrealschule Abenberg/Mfr. hinzu. Dort wird bereits seit September 2002 Schulgeld erhoben. Die genannten Schulen standen bis zur Übernahme in der Trägerschaft von Ordensgemeinschaften. Diese sahen sich aus personellen und finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage, die Schulen fortzuführen, und wandten sich mit der Bitte um Übernahme an das Bistum.

 

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