Für Ehrenamtliche, die im kirchlichen Auftrag tätig sind, besteht ein umfassender Versicherungsschutz.
Über den Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag besteht unter anderem Versicherungsschutz für das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko aus der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Ehrenamtlich Tätige für die Katholische Kirche, ihre selbstständigen Einrichtungen (ausgenommen Orden und Klöster) sowie für privatrechtliche Organisationen im Auftrag der Kirche (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b SGB VII) sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Die Versicherung läuft unter der Kundennummer 06 2082 8785 bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).
Anschrift:
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Barthstraße 20
80339 München
Tel. (089) 50 09 50
Die Dienstreisekaskoversicherung gilt für alle Kraftfahrzeuge (gemäß Rahmenvertrag), die für Dienstfahrten im Auftrag der Kirchenstiftung oder der mitversicherten juristischen Personen genutzt werden.
Dienstfahrten sind Fahrten, die Mitarbeitende oder Ehrenamtliche ausdrücklich im Auftrag oder im Interesse der versicherten Institution unternehmen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum oder Besitz der Institution befinden.
Für diese Fahrzeuge besteht:
Die jeweilige Selbstbeteiligung trägt die anordnende Stelle der Dienstfahrt. Weitere Einzelheiten können Punkt II. 5 der Versicherungsbroschüre entnommen werden. Fremdschäden sind der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden.
Eine mögliche Höherstufung aufgrund eines Schadens wird durch die Rabattverlustversicherung ausgeglichen. Dafür ist ein Nachweis in Form einer Bescheinigung des eigenen Kraftfahrthaftpflicht-Versicherers erforderlich.