A) Grundsätzliches
Pastorale Supervision ist eine Form der Reflexion der pastoralen Arbeit und des persönlichen Handelns, die helfen kann
Grundprinzipien sind
FREIWILLIGKEIT und VERTRAULICHKEIT
Supervision wird je nach Bedarf angeboten für:
B) Einzelregelungen
Auch für Religionslehrer im kirchlichen Dienst gelten grundsätzlich die Rahmenregelungen für „Supervisionen“ der Diözese Eichstätt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Schulabteilung zugeordnet sind, sind u. a. folgende Einzelbestimmungen in Kraft:
Die Teilnahme an einer Supervisionsveranstaltung setzt einen Antrag an die Schulabteilung voraus.
Bei einer Gruppensupervision ist die Teilnahme auf maximal 10 Sitzungen von jeweils bis zu 3 Stunden pro Jahr begrenzt. Bei Einzelsupervision können Einzelsitzungen (max. 10 Sitzungen jeweils bis zu 1 Stunde pro Jahr) in Frage kommen.
· Als Supervisoren können in Anspruch genommen werden:
Andere Supervisoren können mit Zustimmung des Hauptabteilungsleiters der Schulabteilung zugelassen werden.
Das Bischöfliche Ordinariat erstattet in der Regel 50 % für den Gesamtvorgang der Supervision.
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