Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an den Schulen des Landes. Der Staat hat die Verpflichtung übernommen, ihn einzurichten und seine Erteilung sicherzustellen. Unterrichtende im Fach Katholische Religionslehre bedürfen einer Bevollmächtigung ihrer Kirche, der sogenannten "Missio Canonica". Die Lehrpläne werden von den Kirchen erstellt und vom Land Bayern veröffentlicht.
Der heutige Religionsunterricht knüpft verstärkt an den Fragen und den Erfahrungen an, die den Schülern und Schülerinnen aus ihrem Alltag vertraut sind:
Diese Fragen stellen sich von Anfang an in jedem Unterricht und in jeder Art von Erziehung, egal ob sie explizit religiös ist oder nicht.
Da die Kinder klare Antworten erwarten, gibt es keine weltanschaulich neutrale Erziehung. Kinder leben von den Haltungen und Weltanschauungen der Eltern und Lehrkräfte, über die sie sich im Religionsunterricht verständigen können.
Deshalb kann sich der Religionsunterricht nicht damit begnügen, lediglich religiöses Wissen zu vermitteln - obwohl das wichtig und grundlegend ist.
Der Religionsunterricht will vielmehr darüber hinaus einen Glauben einüben und stützen, der
Spiele, Feiern und Feste gehören dabei genauso dazu wie Gebet und Gottesdienst.
Der Religionsunterricht kann so zu einem religiösen Leben und verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft bewegen.
Glaube wird in konkreten kirchlichen Gemeinschaften lebendig. Darum lernen die Schüler und Schülerinnen den christlichen Glauben in der Schule im Rahmen der eigenen Konfession, in die sie durch die Taufe aufgenommen wurden, kennen. Darüber hinaus sind aber auch alle Kinder herzlich eingeladen, am Religionsunterricht teilzunehmen, die (noch) nicht getauft sind.
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