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Voraussetzungen zum Empfang des Weihesakramentes

Ein Amt in der Kirche auszuüben ist primär ein Dienst für Christus und an Christi Statt. Es kann nur gelebt werden, wenn eine tiefe Berufung erkennbar ist. Sie gewissenhaft zu prüfen ist Aufgabe der Kirche und jedes Kandidaten, ein „Recht“ auf das Weihesakrament besteht nicht. Die katholische Kirche sieht sich nicht berechtigt, Frauen zu Trägern des sakramentalen Amtes zu weihen. 

Der Weihekandidat muss - neben der religiösen und menschlichen Eignung - getauft und gefirmt sein und sich (falls er nicht verheiratet ist und ständiger Diakon werden möchte) bei der Diakonenweihe, die der Priesterweihe vorausgeht, verpflichten, in der freiwilligen Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (Zölibat) zu leben. Außerdem müssen die notwendigen Fähigkeiten im Bereich seelsorglicher Fähigkeiten vorliegen.

Der Priesterweihe geht das Theologie-Studium und die begleitende Ausbildung im Priesterseminar voraus, letztere dient insbesondere auch der geistlichen Reifung. Das Mindestalter für eine Weihe zum Priester beträgt 25 Jahre.

Diakone, die nicht im Hinblick auf das Priesteramt geweiht werden („Ständige Diakone“) erhalten eine mehrjährige theologische und spirituelle Ausbildung, bevor sie geweiht werden können. Kandidaten, die bei ihrer Diakonenweihe nicht verheiratet sind, versprechen wie zukünftige Priester auch, ehelos zu leben. Sollte ein verheirateter Diakon Witwer werden, kann er ebenfalls nicht nochmals heiraten. Bei Verheirateten muss auch die Ehefrau der Weihe zustimmen. Für Unverheiratete beträgt das Mindestalter für die Weihe zum Diakon 25 Jahre, für Verheiratete 35 Jahre.

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Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche

Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. KiZ-Serie zu den Sakramenten.

Weihe - Fragen und Antworten rund um das Sakrament der Weihe
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