Zum Inhalt springen

Anmeldung und Vorbereitungen zur Krankensalbung

Wer die Krankensalbung selbst empfangen oder für einen erkrankten Angehörigen oder Freund – dessen Wunsch gemäß - erbitten will, wendet sich an den Ortspfarrer (Pfarreiensuche), den Krankenhausseelsorger oder einen anderen Priester des Vertrauens. Kann der Kranke sich nicht mehr äußern, sollten die Angehörigen seinem vermutlichen Wunsch gemäß um das Sakrament für ihn bitten.

Stationsschwestern und Ärzten ist es aufgrund ihrer Schweigepflicht an sich nicht erlaubt,  selber den Priester zu rufen, so dass es wichtig ist, dass der Kranke oder seine Angehörigen die Erlaubnis dazu geben. Es kann daher nützlich sein, einen entsprechenden schriftlichen Vermerk am Ausweis oder Notizbuch zu tragen („Bei Todesgefahr bitte einen katholischen Priester rufen“ oder ähnlich).

Einen festen Termin für die Spendung des Sakramentes gibt es nicht, weil sie auf den Wunsch des Patienten erfolgt; in vielen Kliniken oder Heimen werden aber regelmäßige Gottesdienste angeboten, in denen die Krankensalbung von denen empfangen werden kann, bei denen die Voraussetzung zur Spendung des Sakramentes vorliegen. 

Wenn es möglich ist, sollte das Krankenzimmer zur Feier der Krankensalbung etwas hergerichtet werden, was aber von den Umständen abhängt. So können auf einem Tisch ein Kreuz, eine oder mehrere Kerzen, Weihwasser und etwas Watte bereit gestellt werden. Es ist schön, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn der Salbung beiwohnen. 

Voraussetzungen für den Empfang des Sakramentes

Der Kranke, der die Krankensalbung empfangen will, muss über den Vernunftgebrauch verfügen (also das Geschehen verstehen können), was insbesondere in der Frage der Spendung des Sakramentes an Kinder von Bedeutung ist. Ist die Lage zweifelhaft, wird das Sakrament gespendet. Bewusstlosen kann das Sakrament gespendet werden, wenn aus ihrem Leben als gläubige Christen geschlossen werden kann, dass sie das Sakrament erbitten würden.  

Verstorbenen darf die Krankensalbung nicht gespendet werden, ist die Lage bezüglich des Eintritts des Todes jedoch nicht eindeutig, wird das Sakrament gespendet. Ist der Kranke schon tot, spricht man die „Gebete nach dem Verscheiden“. Es gibt die Auffassung, dass der klinische Tod nicht direkt mit dem „moralischen“ Tod (der Ablösung der Seele aus dem Körper) einhergeht, die Krankensalbung also auch noch kurz nach dem klinischen Tod bedingungsweise gespendet werden kann.    

zurück

Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche

Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. KiZ-Serie zu den Sakramenten.

Krankensalbung - Hilfe beim Gesundwerden
mehr dazu unter "www.katholisch.de"