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Besondere Fragen zur kirchlichen Trauung

Ökumenisch heiraten?

Eine ökumenische Trauung  gibt es nicht. Wenn ein Partner des Brautpaares evangelisch, der andere katholisch ist, ist es grundsätzlich möglich, dass bei der Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken. Allerdings muss das Paar sich entscheiden, ob es in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten.
Findet die Hochzeit in einer evangelische Kirche statt, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform, die beim zuständigen katholischen Pfarramt (Zu welcher Pfarrei gehöre ich?) beantragt wird.
Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner außerdem, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. mehr dazu auf den Internetseiten des Erzbistums München und Freising

Was, wenn ein Partner nicht getauft ist?

Auch in diesem Fall ist eine katholische Eheschließung möglich; allerdings handelt es sich dabei nicht um eine sakramentale Eheschließung. Gebete und Texte nehmen hierbei auf den ungetauften Partner Rücksicht. Allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Ein ausführliches Vorgespräch ist hier sehr sinnvoll. Bei den Texten und Gebeten der kirchlichen Trauung wird unterschieden, ob der katholische Partner einen Partner heiratet, der zwar nicht getauft ist, aber an Gott glaubt (in der Regel also einen Angehörigen einer anderen Religion), oder ob der Partner nicht an Gott glaubt. 

Was, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?

Die katholische Kirche hält die Ehe für so unauflöslich wie die Treue Gottes zu den Menschen. Daher kann sie der Auflösung einer Ehe und einer neuen Eheschließung nicht zustimmen.
Allerdings kann geprüft werden, ob die „Vorehe“ nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig geschlossen wurde. Der hohe Wert der Ehe macht hierzu ein sorgfältiges Verfahren nötig, das durchschnittlich etwa eineinhalb Jahre dauert. Erste Informationen hierzu gibt der Seelsorger vor Ort, das Verfahren führt das Kirchengericht des Bistums, das Offizialat, durch. Auch hier kann man sich informieren.

Kirchliche Trauung ohne standesamtliche Eheschließung?

Seit dem 01.01.2009 besteht das Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung nicht mehr. Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung ist seitdem unter der Voraussetzung möglich, dass eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. In diesem Fall wird eine Erlaubnis des Bischofs (sogenanntes ‚nihil obstat’) erbeten. Außerdem muss bestätigt werden, dass den Eheschließenden bewusst ist, dass eine kirchliche Hochzeit keine rechtlichen Folgen im staatlichen Bereich entfaltet und dass sie bereit sind, ihre aus der kirchlichen Hochzeit resultierenden Pflichten – trotz fehlender staatlicher Bindung - treu zu erfüllen. Vor dem staatlichen Gesetz gelten die kirchlichen Eheleute bei fehlender Zivilehe weiterhin in jeder Hinsicht als unverheiratet (auch bezüglich Unterhalt, Erb- und Steuerrecht, Namensrecht, Rentenansprüche und anderes mehr).

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Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche

Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. KiZ-Serie zu den Sakramenten.

Trauen Sie sich!
mehr dazu unter "www.katholisch.de"

Broschüre "Vor Gottes Angesicht" des Erzbistum München und Freising

Informationen zur Ehevorbereitung des Erzbistums Freiburg