Der Pfarrgemeinderat von St. Peter und Paul

 

In der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates am 15.04.2010 wurden Gabriele Gottfried als Vorsitzende, Gertrud Mitzka als Schriftführerin und Johannes Bienert als Vertreter in der Kirchenverwaltung gewählt.

Für folgende Aufgabengebiete sind verantwortlich:

Jugendarbeit                                              Andreas Artinger, Marion Steinert

Erwachsenenbildung                               Gabriele Gottfried

Soziale Dienste u. caritative Aufgaben    Günther Marci, Gertrud Mitzka

Öffentlichkeitsarbeit                                    Heidi Hartung, Claudia Wienand

Liturgie- und Gottesdienstgestaltung     Horst Lang

Ökumene                                                    Johannes Bienert

 

Zu den Bildern der Pfarrgemeinderäte bitte hier klicken!

 

Klausur des Pfarrgemeinderates

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St. Peter und Paul
am 19. und 20. März 2010

im Kloster St. Josef
Neumarkt Opf.

Zum ausführlichen Bildbericht
von Frau Heidi Hartung

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PFARRGEMEINDERATSWAHL

                        SO HABEN WIR UND UNSERE NACHBARGEMEINDEN GEWÄHLT !

                                               Bedeutung des Pfarrgemeinderates

 

Diese Kandidaten wurden für die Amtsperiode 2010 bis 2014
von Ihnen in den Pfarrgemeinderat gewählt:

Frau Gabriele Gottfried                      188 Stimmen
Herr Johannes Bienert                       178 Stimmen
Frau Heidi Hartung                            173 Stimmen
Herr Dr. Ansgar Ehrlich                      150 Stimmen
Frau Gertrud Mitzka                           145 Stimmen
Marion Steinert                                  130 Stimmen
Herr Horst Lang                                 125 Stimmen
Frau Christine Götz                            116 Stimmen
Herr Günther Marci                             114 Stimmen

Ich wünsche allen Pfarrgemeinderäten viel Freude und Eifer bei ihrem wichtigen Dienst zur Ehre Gottes und zum Wohl unserer Pfarrgemeinde.

Pfarrer Jürgen Vogt

Zum Bericht vom Schwabacher Tagblatt  7. März 10

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Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind zwei eigenständige Gremien mit jeweils eigenem Aufgabenbereich, der auch in der jeweiligen Satzung verankert ist. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Durch Beratung und Engagement unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seinem Leitungsamt, fördert durch aktive Mitarbeit die Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei und nimmt somit teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche. Der Kirchenverwaltung obliegt die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse. Trotz dieser unterschiedlichen Aufgaben besteht eine enge Verbindung beider Gremien, die sich besonders in der gegenseitigen Vertretung bei Sitzungen ausdrückt.

Die persönliche Zufriedenheit mit der Arbeit im Pfarrgemeinderat hängt wie bei anderen Gremien von seiner Arbeitsweise und der kommunikativen Atmosphäre ab. Um zu vermeiden, dass sich seine Arbeit zu sehr im Alltagsgeschäft verliert, ist es immer wieder wichtig, die Bedürfnisse der Pfarreibewohner zu berücksichtigen. Die Satzungen sehen ausdrücklich vor, dass jeder Pfarrgemeinderat für Sachausschüsse und Projektgruppen Mitarbeiter/innen gewinnen soll, die nicht Mitglied im Pfarrgemeinderat sind. Hier eröffnet sich eine Chance, Pfarreimitglieder, die sich für eine bestimmte Zeit engagieren wollen, einzubinden. Während die Sitzungen der Kirchenverwaltung nicht öffentlich sind, kann man Sitzungen des Pfarrgemeinderates besuchen.

 

Gottesdienstzeiten

Heilige Messen in der Pfarrei Schwabach/St. Peter und Paul

Samstag 18.00 Uhr; Sonntag 10.00 Uhr
Altenheim St. Willibald: Sonntag 9.30 Uhr

Anbetungszeit in der Pfarrei Schwabach/St. Peter und Paul

Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer in den Schulferien

Beichtgelegenheit in der Pfarrei Schwabach/St. Peter und Paul

Jeden 2. Samstag im Monat von 17.00 -17.30 Uhr