"Der Pfarrgemeinderat ist das im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil gewünschte und gemäß dem Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im Bistum Eichstätt eingesetzte Organ zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrages der Kirche auf Pfarreiebene"
(Einleitungsworte der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt)
Der Pfarrgemeinderat unterstüzt den Pfarrer in seinem Amt und erörtert mit ihm Fragen und Probleme der Pfarrei. Er beschließt Maßnahmen und trägt in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge.
Einige Aufgaben stellt die Satzung für die Pfarrgemeinderäte besonders heraus:
So soll der Pfarrgemeinderat bei den Pfarrangehörigen das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrei wecken und sie zur Mitarbeit aktivieren. Die Pfarrgemeinderatsmitglieder sollen ehrenamtliche Dienste selbst übernehmen und andere Gemeindemitglieder für solche Tätigkeiten gewinnen und befähigen. Darüberhinaus sollen vom Pfarrgemeinderat auch Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und für die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern eingebracht werden. Eine besondere Verantwortung trägt der Pfarrgemeinderat auch für den diakonischen Dienst, für die Mission und für die Ökumene.
Neben Pfarrer Michael Hierl gehören dem Pfarrgemeinderat für die Wahlzeit 2010 - 2014 folgende gewählte und berufene Mitglieder an:
Brigitte Blank | Bernhard Brandl |
Roswitha Gabriel | Theresia Kerschensteiner |
Anna Klebl | Lisa Klebl |
Anni Köferler | Irmgard Kotzbauer |
Hubert Kratzer | Theresia Kreml |
Birgit Ochsenkühn | Gisela Rauscher |
Simon Riel | Renate Schrafl |
Den Vorsitz im Pfarrgemeinderat führt Bernhard Brandl.
Sonntag 8.00 Uhr, 9.30 Uhr