Die Haupttätigkeit des Kirchensteueramtes ist die Veranlagung zur Kircheneinkommensteuer. Die Kirchensteuerfestsetzung und -erhebung hat nach dem staatlichen Kirchensteuergesetz zu erfolgen. Kirchensteuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder, die im Freistaat Bayern einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben und mit einem Steuerbetrag zur Einkommensteuer veranlagt sind oder von deren Einkünften der Steuerabzug vom Arbeitslohn vorgenommen wird.
Die Kirchensteuer beträgt unter Berücksichtigung von § 51a des Einkommensteuergesetzes 8 % der vom Finanzamt ermittelten Bemessungsgrundlage. Auf die festgesetzte Kirchensteuer werden angerechnet:
Gewerbetreibende und Selbständige haben vierteljährlich an das Finanzamt bzw. an das Kirchensteueramt Vorauszahlungen zu leisten.
Arbeitnehmern wird monatlich die Kirchenlohnsteuer vom Lohn abgezogen. Diese Beträge werden von den Arbeitgebern mit der monatlichen Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abgeführt. Über die beiden Landesämter für Steuern (München und Nürnberg) werden diese Kirchensteuerbeträge der Erzbischöflichen Finanzkammer in München zur Verteilung zugeleitet. Vom Kirchenlohnsteueraufkommen in Bayern erhält die Diözese Eichstätt rd. 6 %.
Für die Verwaltung der Kirchenumlagen gelten, soweit im Kirchensteuergesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der staatlichen Abgabenordnung (AO).
Die AO regelt insbesondere:
Nach Ablauf eines Kalenderjahres haben sowohl Arbeitnehmer (bei entsprechender Steuererklärungspflicht) als auch Selbständige eine Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt abzugeben; das Finanzamt setzt die Einkommensteuer fest und ermittelt zugleich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Das Finanzamt teilt uns auch mit, in welcher Höhe bereits bezahlte Kirchenlohnsteuer anzurechnen ist.
Wir erhalten zweimal monatlich von den Finanzbehörden die für unsere Kirchensteuerfestsetzung notwendigen Besteuerungsgrundlagen übermittelt. Die Übermittlung erfolgt jeweils rd. vier Wochen nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids.
Die für Eichstätt notwendigen Daten werden in unserem Rechenzentrum über das Kirchensteuerprogramm zur weiteren Sachbearbeitung bereit gestellt. Hierbei erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Es wird geprüft, ob die von den Finanzbehörden mitgeteilten Daten mit unseren übereinstimmen bzw. in sich logisch sind. Danach werden unsere Kirchensteuerbescheide bekannt gegeben.
Anzahl der Finanzämter:
Das Gebiet der Diözese Eichstätt erstreckt sich über 15 Finanzamtsbezirke, von Ansbach bis Neumarkt, von Nürnberg bis Ingolstadt.
Anzahl der Steuerkonten zum 31.12.2005 :
ohne Vorauszahlungen | ca. 181.000 |
mit Vorauszahlungen | ca. 45.000 |
insgesamt | ca. 226.000 |
Anzahl der Einzugsermächtigungen:
zum 31.12.1994 | ca. 5.500 |
zum 31.12.1997 | ca. 7.500 |
zum 31.12.2000 | ca. 9.000 |
zum 31.12.2005 | ca. 10.000 |
Anzahl der erlassenen Kirchensteuerbescheide:
1999: | ca. 176.000 |
2001: | ca. 189.600 |
2003: | ca. 181.500 |
2005: | ca. 172.000 |
Für die Verwaltung durch die Finanzämter entrichten die Religionsgemeinschaften einen Verwaltungskostenbeitrag. Dieser liegt zwischen 2 % und 4 % des Aufkommens der Kirchensteuer.
In Bayern sind eigene Kirchensteuerämter eingerichtet. Daher kassiert der Staat für die Mitwirkung bei der Einhebung der Kirchensteuer nur 2 % des Kirchenlohnsteueraufkommens.
Beim Katholischen Kirchensteueramt Eichstätt sind 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Auf Vollzeitkräfte umgerechnet liegt der Personalstand bei 9 Mitarbeitern.
Haushalt der Diözese Eichstätt