Verordnung zum Datenschutz

Mit der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie, insbesondere der weltweiten Verfügbarkeit des Internets und den damit einhergehenden neuen Formen der Kommunikation und der Datenübermittlung, sind auch neue Risiken im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten entstanden. Vor diesem Hintergrund und um den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persön-lichkeitsrecht beeinträchtigt wird, hat die Katholische Kirche in Ausübung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) erlassen.

Die KDO gilt anstelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

KDO - Bistum Eichstätt als pdf-Datei