2008 ist für den Diözesanrat Eichstätt ein Jubiläumsjahr - seit 40 Jahren gibt es die Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt. Nach dem zweiten Vatikanischen Konzil, das die Bedeutung des spezifischen Apostolates der Laien neu herausgestellt hat, wurden auch in der Diözese Eichstätt in allen Pfarreien Pfarrgemeinderäte gewählt - erstmals 1968.
Mit 40 Jahren stehen die Pfarrgemeinderäte „mitten im Leben“. Sie sind nicht mehr ganz jung, und so mancher jugendliche Überschwang aus früheren Jahren mag ihnen heute abgehen. Sie gehören aber mit 40 Jahren auch noch lange nicht zum „alten Eisen“. Und auch wenn manche die kirchliche Rätestruktur schon in einer „midlife crisis“ sehen - wenn ich mir das lebendige und vielfältige Wirken unserer Pfarrgemeinderäte anschaue, kann davon keine Rede sein.
In den Pfarrgemeinderäten bündelt sich das ehrenamtliche Engagement in der Kirche. Etwa 3000 Männer und Frauen, alte und junge Menschen bringen sich und ihre Ideen allein in unserer Diözese in den 260 Pfarrgemeinderäten auf vielfältige Weise ein. In den Pfarrgemeinderäten arbeiten sie im Sinne des Konzils „aufs engste mit ihren Priestern vereint in der Pfarrei“ zusammen, um die Kirche und den christlichen Glauben vor Ort im Leben der Pfarrei konkret werden zu lassen.
Die Pfarrgemeinderäte tragen Mitverantwortung für den Dienst der Kirche, indem sie die Seelsorger in ihrem Leitungsamt unterstützen, mit Ihnen Fragen des gemeindlichen Lebens beraten und entsprechende Maßnahmen und Veranstaltungen in der Pfarrei beschließen, vorbereiten und durchführen. Wir sind froh und dankbar, dass in den letzten 40 Jahren immer wieder so viele Menschen zu diesem Dienst an der Gemeinschaft der Pfarrei bereit waren, inzwischen zunehmend mehr Frauen als Männer.
Für diesen Auftrag werden die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte durch demokratische Wahlen legitimiert. Wie wichtig uns dabei auch das Engagement der Jugend in den Pfarrgemeinderäten ist, zeigt die Tatsache, dass alle Katholiken über 14 Jahre die Pfarrgemeinderäte wählen, und schon mit 16 Jahren auch in den Pfarrgemeinderat gewählt werden und Mitverantwortung übernehmen können.
Die Pfarrgemeinderäte bilden dabei über Ihre Zusammenarbeit auf Dekanatsebene in den Dekanatsräten - neben den Mitgliedern der katholischen Verbände in unserer Diözese - die Basis für unser Wirken als Diözesanrat.
Dieses 40-jährige Jubiläum ist für uns der Anlaß, in diesem Jahr am 11. Oktober 2008 alle Mitglieder der Pfarrgemeinderäte in unserer Diözese und deren Familien zu einem Diözesantag der Pfarrgemeinderäte in Eichstätt einzuladen. Unter dem Motto „Gebt Zeugnis von Eurer Hoffnung“ wollen wir ein Fest des Dankes für das tausendfache ehrenamtliche Engagement in den Pfarrgemeinderäten feiern, und einen Ausschnitt aus der großen Vielfalt von Themen und Aktionen, die in unseren Räten behandelt werden, präsentieren. Daneben wollen wir von diesem Tag auch Anregungen und Bestärkung für unser weiteres Wirken in der Zukunft mitnehmen. Ich darf Sie alle schon heute zu diesem Diözesantag der Pfarrgemeinderäte herzlich einladen.
Das II. Vatikanische Konzil nennt den „Aufbau der zeitlichen Ordnung“ auf der Basis unseres christlichen Glaubens als die „gerade ihnen (den Laien) zukommende Aufgabe“, und zu dieser „zeitlichen Ordnung“ rechnet das Konzil „Familie, Kultur, Wirtschaft, Kunst, berufliches Schaffen (und) die Einrichtungen des politischen Lebens“. Das ist für unser Engagement in den Pfarrgemeinde- und Dekanatsräten, im Diözesanrat und in den Verbänden ein ziemlich anspruchsvoller und sehr weit gefasster Auftrag. Deshalb kann ich im Rahmen dieses Neujahrsempfangs nur ein paar wenige Punkte ansprechen, mit denen wir uns in unserer Arbeit im vergangenen Jahr befasst haben, und die uns auch noch im kommenden Jahr beschäftigen werden. Viele wichtige Themen, zu denen wir als Christinnen und Christen gefordert sind, aufgrund unserer Weltverantwortung Stellung zu nehmen, bleiben dabei ungenannt, ohne dass ich damit eine irgendeine Wertung verbinden möchte.
Den Beginn eines neuen Jahres beispielsweise mit einem Neujahrsempfang besonders herauszustellen hat für viele Institutionen und Einrichtungen Tradition. Das ist nur ein Beispiel dafür, dass Zeit nicht einfach nur ein endloses Kontinuum gleichmäßig dahin fließender Stunden ist. Die Zeit vergeht in natürlichen Rhythmen, dem Rhythmus des Jahres, der Monate, der Wochen und der Tage. Für den Rhythmus der Wochen kann man zwar im Unterschied zu Jahren, Monaten und Tagen nicht eine astronomische Grundlage finden, trotzdem ist - das wissen und spüren wir alle intuitiv - nicht einfach jeder Tag wie der andere.
Für uns Christen ist vor allem der Sonntag kein Tag wie jeder andere. Er ist für uns der „Tag des Herrn“, an dem wir uns regelmäßig zum Gottesdienst versammeln, um die Auferstehung Jesu zu feiern. Er ist dadurch aber in den letzten 2.000 Jahren auch der zentrale Anker für einen Lebensrhythmus geworden, der viel älter ist als das Christentum. Seit mehr als 4.000 Jahren, manche Wissenschaftler meinen schon seit 6.000 Jahren, prägt eine Sieben-Tage-Woche den Lebensrhythmus vieler Völker. Dieser Rhythmus vermittelt den Menschen eine hilfreiche und notwendige Beständigkeit. Der Sonntag ist damit eine uralte soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar.
Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen: In Deutschland schützt heute Artikel 140 des Grundgesetzes, der auf den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verweist, die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Durch diesen Begriff „seelische Erhebung“ statuiert die Verfassung ein grundsätzliches Arbeitsverbot an diesen Tagen. Über die bloße Unterbrechung des Arbeitsrhythmus hinaus ist auch eine Ausgestaltung des öffentlichen Lebens gefordert, die auch positiv zu dieser Erhebung befähigt.
Immer stärker verbreitet sich aber inzwischen die Neigung, wirtschaftliche Interessen und eine rein ökonomische Betrachtungsweise absolut zu setzen und ihnen alle Dimensionen des menschlichen und gesellschaftlichen Lebens unterzuordnen. Dadurch geraten die Sonn- und Feiertage als Zeiten der Arbeitsruhe stark unter Druck. Seit Jahren vollzieht sich eine schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes, und immer mehr Bereiche werden für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vereinnahmt. Unrühmliche Beispiele sind die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag, die zunehmende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, die vor dem Sonntag nicht halt macht, und die stärker werdende Bereitschaft auch noch in den wenigen Kommunen, die bisher konsequent der Konkurrenz verkaufsoffener Sonntage in ihrem Umland widerstanden haben, verkaufsoffene Sonntage zu veranstalten.
Wir sind inzwischen an einem Punkt, an dem alle gesellschaftlichen Kräfte in unserem Lande gebündelt werden müssen, um dieser - mal mehr, mal weniger offenkundigen - Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes endlich ein Ende zu setzen.
Weniger offenkundig geschieht diese Aushöhlung des Feiertagsschutzes zum Beispiel dann, wenn kommunale Behörden recht großzügig Ausnahmegenehmigungen für kommerzielle Veranstaltungen an den sogenannten „stillen“ Tagen erteilen. Man mag von dem zunehmenden Mummenschanz an „Halloween“ ja halten, was man will, aber - wie der Name „All Hallows’ Even“ ja schon sagt - handelt es dabei um den Vorabend von Allerheiligen, dem Tag, an dem wir Katholiken traditionell der Toten gedenken, und der deshalb zu Recht als „stiller“ Feiertag besonders geschützt ist.
Der Sonntag, aber auch die Feiertage im Jahreskreis, die in unserem Kulturkreis überwiegend christliche Feiertage sind, verkörpern traditionell die Freiheit des Menschen von einer rein ökonomisch orientierten Lebensweise. An diesen Tagen steht einmal nicht im Vordergrund, was ein Mensch leistet. Vielmehr geht es um das, was jeder zu einem Leben für sich und in der Gemeinschaft mit anderen benötigt – Zeiten von Ruhe, Muße und Besinnung.
Die Sonn- und Feiertage sind ein zentrales Moment in der Zeitorganisation von Staat und Gesellschaft und schaffen einen verbindlichen Ordnungsrahmen für den kollektiven Zeitrhythmus in allen Lebensbereichen. Das natürliche Bedürfnis des Menschen nach Erholung und Freizeit lässt sich nur in einer für alle gemeinsamen Ruhezeit befriedigen.
Ein wirksamer Sonn- und Feiertagsschutz dient so der humanen Qualität unserer Gesellschaft.
Er verschafft allen auch die notwendige Zeit zur Begegnung. Das Erleben gemeinsamer freier Zeit in den Familien, mit Freunden, Verwandten und Bekannten, das Engagement im Ehrenamt ist auf freie Sonn- und Feiertage angewiesen. Für uns Christen sind diese Tage auch notwendige Zeiten für die Begegnung mit Gott in Gebet und Gottesdienst.
Wer Kinder erzieht, weiß wie wichtig gerade für kleine Kinder ein fester Rhythmus, eine verlässliche und beständige Strukturierung der Zeit ist. Aber nicht nur Kinder, wir alle brauchen solche festen Rhythmen, Rituale und verlässliche gemeinsame Zeiten für die Familie. Wo solche Verlässlichkeit und Gemeinsamkeit in einer Familie fehlen, zerfleddert das Familienleben – im Extremfall mit solchen Folgen, wie wir sie in den letzten Wochen entsetzt in den Medien miterlebt haben.
Der recht verstandene Sonntag setzt so ein Zeichen gegen die Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, die Zersplitterung der Familie, die alleinige Ausrichtung aller Lebensbereiche auf Wirtschaftlichkeit.
Wird der Sonntag zunehmend von der werktäglichen Geschäftigkeit erobert, so ist er für den Menschen als rhythmisch wiederkehrender Zeitanker des gesellschaftlichen Lebens verloren. Es geht darum, den kulturellen Rhythmus zwischen Arbeit und Ruhe um der Menschen willen zu erhalten und den Menschen eindeutig in den Mittelpunkt allen Wirtschaftens zu stellen. Die Respektierung des Sonntags spiegelt die Wertordnung einer Gesellschaft sowie jener Akteure, die sie maßgeblich gestalten können. Wir alle stehen in der Verantwortung, uns für den Erhalt des Sonntags zum Wohle einer humanen Gesellschaft einzusetzen. Der Diözesanrat Eichstätt unterstützt deshalb alle auf den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags gerichteten Aktionen, wie Sie von vielen kirchlichen Verbänden und den Gewerkschaften als regionale und überregionale „Allianzen für den Sonntag“ initiiert worden sind.
Aber nicht nur am Sonntag haben flexible Arbeitszeitformen das Alltagsleben der Beschäftigten und deren Familien nachhaltig verändert. Auch unter der Woche müssen sich immer mehr Menschen in ihrer Arbeitszeit den Wünschen ihrer Arbeitgeber bzw. der Auftragslage und den schwankenden Kundenfrequenzen anpassen. „Flexibilität“ und „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ sind allerdings Schlagworte, die nicht nur einseitig für die Arbeitnehmer gelten sollten.
Der Sachausschuss „Berufs- und Arbeitswelt“ unseres Diözesanrates hat sich deshalb - unter anderem im Rahmen eines Expertenforums im Oktober 2007 - mit dem Thema „Familienfreundliche Personalpolitik“ befasst. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt sich nur erreichen, wenn die Arbeitswelt auf die familiären Belange der Beschäftigten flexibel reagiert. Wir brauchen eine familiengerechte Arbeitswelt, nicht eine arbeitsgerechte Familie.
Müttern soll die Teilhabe am Berufsleben und Vätern eine stärkere Familien- und Erziehungsbeteiligung ermöglicht werden. Familie zu haben und auf deren Belange Rücksicht nehmen zu können, sollte der Normalfall sein und nicht womöglich sogar zum Nachteil für die Beschäftigten werden.
Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die mithelfen, eine familienfreundlichere Arbeitswelt zu entwickeln. Dazu gehört der Aufbau eines erreichbaren, verlässlichen und bezahlbaren Angebots an Kinderbetreuung in allen Altersstufen. Dazu gehört aber auch der Ausbau der finanziellen Förderung von Familien, gerade auch der Familien, in denen sich ein Elternteil für eine bestimmte Zeit eine berufliche Auszeit nimmt, um sich ganz der Kindererziehung widmen zu können. Beides gehört zusammen und darf - auch nicht unter fiskalischen Gesichtspunkten - gegeneinander ausgespielt werden. Ich freue mich jedenfalls, dass es der unsägliche Begriff „Herdprämie“ geschafft hat, das „Unwort des Jahres“ 2007 zu werden.
Außerdem braucht es eine bessere soziale Absicherung, vor allem bei der Altersversorgung, von Müttern und Vätern, insbesondere auch bei vorübergehender, oder dauernder Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen.
Es gibt schon jetzt viele gute Beispiele von Unternehmen, die beweisen, dass eine familienfreundliche Personalpolitik auch dem Unternehmen nützt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motivierter, die Fehlzeiten sind niedriger und die Fluktuation ist geringer.
Wir brauchen in Politik und Wirtschaft, in unserer ganzen Gesellschaft eine Verschiebung von Prioritäten hin zu einer stärkeren Förderung von Familien. Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland können wir es uns nicht leisten, nicht alles zu unternehmen, damit sich wieder mehr junge Menschen für ein Leben mit Kindern entscheiden. Dafür sind familienfreundliche Unternehmen ein wesentlicher Schlüssel.
Dazu gehören aber auch Hilfsangebote für die Familien, die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen. Im Interesse der Zukunft unserer Gesellschaft dürfen wir Familien in schwierigen Situationen nicht sich selbst überlassen und so lange weg schauen, bis uns erschütternde Nachrichten über mißhandelte oder gar getötete Kinder einholen. Als Christen sind wir gefordert, konkrete Nachbarschaftshilfe als caritativen Dienst zu leisten, wo es notwendig ist, wo Eltern, speziell auch den Alleinerziehenden beispielsweise die Unterstützung durch Großeltern oder andere Angehörige fehlt. Als Gesellschaft sind wir gefordert, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Kinder nicht in prekären Verhältnissen aufwachsen müssen.
Daneben müssen wir auch alles versuchen, um durch unser Bildungssystem - Schule und berufliche Bildung - allen Kindern und Heranwachsenden eine realistische berufliche Perspektive zu eröffnen. Für den Staat, ebenso wie für die Unternehmen gilt: wer heute nicht in Bildung und Ausbildung investiert, der investiert in den Fachkräftemangel und die Jugendkriminalität von morgen.
Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt ist gegen eine Änderung der geltenden Stichtagsregelung im Gesetz zur Sicherstellung des Lebensschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen. Auch wenn aus unserer Sicht diese Stichtagsregelung nicht optimal ist, weil wir die Tötung von Embryonen, um für Forschungszwecke menschliche embryonale Stammzellen herzustellen, uneingeschränkt ablehnen. Diese Stichtagsregelung hat aber zumindest verhindert, dass Anreize geschaffen wurden, neue menschliche embryonale Stammzellen herzustellen. Wir sehen die Gefahr, dass die Verschiebung des Stichtags nur der Beginn ist, die Substanz des geltenden Embryonenschutzgesetzes gänzlich auszuhöhlen.
Aus unserer Sicht gibt es auch keine überzeugenden Argumente für eine Änderung der geltenden Regelung. Es genügt nicht, sich nur auf auf Regelungen in anderen Ländern zu berufen, oder auf mögliche Heilungserfolge zu verweisen. Es muss bei der Beachtung des ethischen Grundsatzes bleiben, dass auch die Freiheit der Forschung dort ihre Grenzen findet, wo die Menschenwürde und das daraus resultierende grundrechtlich gesicherte Recht auf Leben berührt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Förderung der Forschung an sogenannten adulten Stammzellen. Wegen ihrer ethischen Unbedenklichkeit und der bereits erzielten Erfolge erscheint uns ein bewusster Ausbau dieser Förderung weiterhin erforderlich.
Abschließend möchte ich Sie noch daran erinnern, dass die Tradition der Kirche sieben Todsünden kennt. Bei der momentan geführten Diskussion um überzogene Managergehälter hat man manchmal den Eindruck, dass es nur eine gäbe, den Neid. Wer aber in manchen Auswüchsen bei der Bezahlung von sogenannten Spitzenkräften in Wirtschaft, oder Sport und Show-Business die Folgen von Habgier und Maßlosigkeit erkennt, benennt und kritisiert, macht sich deswegen noch lange nicht selbst der Todsünde des Neides schuldig.