27.09.2008 11:20

Beschluss der Vollversammlung: Arme Eltern – arme Kinder - Kinder dürfen Familien nicht arm machen

Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt, dass 1,8 Millionen Kinder unter 15 Jahren auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Immer mehr Eltern können sich ihre Kinder im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr leisten.

Armutsrisiken in Familien besonders bei sogenannten Alleinerziehenden beschränken sich aber nicht allein auf unzureichende finanzielle Mittel. Bei Kindern und Jugendlichen zeigen sich zusätzlich Entwicklungsdefizite, Unterversorgung mit der Folge gesundheitlicher Probleme und soziale Benachteiligungen. Die Verwirklichungschancen von Kindern aus bildungsfernen Familien bleiben oft schon in der Grundschule hinter denen anderer Kinder zurück. Dieser Zusammenhang gilt besonders häufig für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Das Vorhandensein einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur für die frühe Bildung und Betreuung von Kindern sowie Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern sind deshalb unverzichtbar, um die Familien bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen.

Der Diözesanrat Eichstätt fordert deshalb eine systematische und kindbezogene Linderung von Armut mit dem Ziel, Benachteiligungen zu vermeiden und gleichzeitig die Kompetenzen junger Menschen und ihrer Familien zu fördern. Es ist eine gesellschaftliche Verpflichtung und zugleich ein staatlicher Auftrag, allen Kindern positive Lebensbedingungen zu schaffen und ein „Aufwachsen im Wohlergehen“ zu ermöglichen.

Damit dies gelingt, braucht es

  • eine Erhöhung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II

Kinder dürfen nicht länger ein Armutsrisiko für Familien sein. Wer mit seinem Einkommen nur den eigenen Lebensunterhalt und nicht den seiner Kinder finanzieren kann, braucht Unterstützung. Diese muss sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientieren. Deshalb muss das Sozialgeld erhöht und an die Preisentwicklung angepasst werden. Der heutige Hartz IV Regelsatz beruht auf der Einkommens- und Verbraucherstatistik von 2003. Seitdem wurde die Mehrwertsteuer erhöht, die Zuzahlung für Medikamente eingeführt und die Lebenshaltungskosten sind deutlich gestiegen. Der Diözesanrat schließt sich deshalb der Forderung verschiedener Wohlfahrtsverbände an und fordert eine Erhöhung des Regelsatzes für Hartz IV um 20 %. So können Teilhabemöglichkeiten von Kindern verbessert werden.

  • eine Erhöhung des Kindergeldes

Das seit fünf Jahren nicht mehr angepasste Kindergeld muss dringend um mindestens 30,00 Euro pro Kind erhöht werden; denn die Kinderkosten, die den Eltern durch das Kindergeld zumindest teilweise ersetzt werden sollen, sind in den letzten Jahren in bestimmten Bereichen, z.B. bei den Energiekosten, dramatisch angestiegen. Eine Erhöhung um diesen Betrag würde auch dazu beitragen, mehr als 150.000 Familien aus der Armut herausführen. Dabei darf die Erhöhung nicht auf die Unterstützung durch Hartz IV angerechnet werden. Die Laufzeitverkürzung des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr der Kinder muss zurückgenommen werden.

  • einen gerechten Um- und Ausbau des Elterngeldes, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen

Das Elterngeld muss als Teil des Familienlastenausgleichs so gestaltet werden, dass auf ein zweites Gehalt in der Familie verzichtet werden kann. Denn Eltern, die Kinder erziehen und nicht berufstätig waren, sind durch den Mindestsatz des Elterngeldes klar benachteiligt. Zudem muss die Bezugsdauer auf mindestens drei Jahre ausgeweitet werden, um die Familien nicht zur institutionellen Erziehung ihrer Kinder außerhalb der Familie zu zwingen. Eltern benötigen echte Wahlfreiheit!

Der Diözesanrat Eichstätt begrüßt den bedarfsgerechten Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Eltern, die sich bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen und zu betreuen, diskriminiert oder benachteiligt werden.

  • eine gerechte Entlohnung vollzeitbeschäftigter Familienversorger/-innen

Familien sollen ihr finanzielles Auskommen weitestgehend ohne Sozialhilfe erreichen können. Dazu ist „die Arbeit so zu entlohnen, dass dem Arbeitnehmer die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten – gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen, der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht auf das Gemeinwohl“ (Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 67). Unabhängig von den Problemen des Niedriglohnsektors halten wir es für einen nicht hinnehmbaren Zustand, dass in Deutschland fast 500.000 Menschen eine Vollzeit-Beschäftigung haben und dennoch auf Hilfe durch den Staat angewiesen sind.

  • ein Umsteuern bei der Mehrwertsteuer

Wir fordern eine einheitliche Anwendung des verringerten Mehrwertsteuersatzes von derzeit 7 Prozent für familien- bzw. kleinkinderspezifische Waren. Darunter fallen alle Waren, die Familien benötigen, um eine kindgerechte Pflege zu sichern. Hierzu gehören insbesondere alle Kinderhygieneartikel und andere kinderspezifische Waren wie z.B. Kinderwindeln, Kinderwagen, Wiege, Kinderbett, Töpfchen, Babyflaschen mit Zubehör, Stillzubehör und vieles andere mehr. Eine Liste, die alle zwei Jahre überprüft werden muss, soll das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zusammenstellen.

  • eine Wahlmöglichkeit bei der staatlichen Förderung

Neben dem Sozialgeld ist der Kinderzuschlag ein Instrument zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern. Er ist gekoppelt an ein Mindesteinkommen. Diese Grenze muss aufgehoben werden. Jede Familie muss wählen können, welche Förderung sie in Anspruch nehmen will, den Kinderzuschlag oder die Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II.

  • eine Erweiterung einmaliger Leistungen für Kinder

Zusätzlich zum Sozialgeld bekommen Kinder nur die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ersetzt. Für Büchertaschen, Hefte und Bücher am Schuljahresanfang gibt es allerdings kein Extrageld. Auch nicht für neue Kleidung, wenn die alte zu klein geworden ist. Familien mit mehreren Kindern, bei denen sich diese Anforderungen immer wieder zeitlich häufen, schaffen es nicht, dafür genügend Rücklagen zu bilden. Deshalb muss überprüft werden, ob pauschalierte Leistungen im Sozialgesetzbuch II für Kinder überhaupt angemessen ist.

  • eine individuelle Förderung und Stärkung von Kindern und Eltern

Kinder benötigen Hilfe und Unterstützung bei ihrer Entwicklung. Sie müssen lernen, auch schwierige Lebensereignisse zu meistern. Entscheidend ist, was Kinder den Anforderungen des Alltags entgegen setzen können. Dazu gehört der Umgang mit Geld, ein bewusster Konsum, die Fähigkeit Konflikte aktiv zu lösen, Probleme zu bewältigen und eine gesunde Ernährung. Die haushälterischen Fähigkeiten aller Eltern müssen verstärkt gefördert werden.
Kinder müssen ein Gefühl entwickeln und die Erfahrung machen, selbst wirksam sein zu können und Kontrolle über eigene Entscheidungen zu haben. Darüber hinaus müssen Erwachsene ihre Eigenaktivität und Verantwortungsübernahme fördern. Bei diesem Prozess spielen die Eltern eine entscheidende Rolle. Da viele damit überfordert sind, brauchen sie Angebote, in denen sie die geforderten Kompetenzen erwerben können.