21.12.2010 10:49

Für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) - Offener Brief des Vorstands des Diözesanrates an die Bundestagsabgeordneten im Gebiet des Bistums Eichstätt

Die aktuelle Diskussion zur Präimplantationsdiagnostik bewegt uns als Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt wie auch viele andere Menschen in unserer Umgebung. Mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen unsere Sorgen mit und bitten Sie, bei der bevorstehenden Beratung und Abstimmung im Deutschen Bundestag für ein gesetzliches Verbot der PID zu stimmen.

Wir sehen und verstehen die Ängste und Befürchtungen von Paaren, die sich ein gesundes Kind wünschen. Wir können auch nachvollziehen, dass insbesondere  Familien, die bereits durch eine schwere Erbkrankheit oder eine erblich veranlagte Behinderung eines Kindes Leid erfahren mussten, ihre Hoffnungen auf die  Anwendung der PID setzen. Doch wir sind überzeugt, dass der gesellschaftliche Preis für die vermeintliche Sicherheit, die die PID in Aussicht stellt, zu hoch ist. Es gibt keine Garantie, keine Pflicht und auch kein Recht, ein gesundes Kind zu bekommen. Dem steht das unbedingt zu garantierende Lebensrecht jedes Menschen gegenüber, das  auch die Akzeptanz und Unterstützung kranker und behinderter Menschen sowie ihrer Familien einschließt. Eine Zulassung der PID würde jedoch letztlich das Lebensrecht des Embryos an Gesundheitskriterien knüpfen, die weder objektiv aufgestellt noch dauerhaft eingegrenzt werden können.

Häufig wird in der Diskussion über die PID von ihren Befürwortern angeführt, dass man dadurch den Eltern eine Spätabtreibung ersparen könne. Wir halten den Schwangerschaftskonflikt, der nach einer Pränataldiagnostik auftreten kann und der prinzipiell ergebnisoffen ist, für etwas grundsätzlich anderes als eine PID. Denn anders als die vorgeburtlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft ist die PID von vornherein auf die Aussonderung von Embryonen angelegt, die nicht der Norm entsprechen. Außerdem zeigen die bisherigen Erfahrungen mit PID in anderen Staaten, dass die Problematik der Spätabbrüche und das damit verbundene Leid mit einer Zulassung der PID nicht erledigt wären. Vielmehr würden, wenn es nach künstlicher Befruchtung und PID zu einer Schwangerschaft kommt, gerade dann auch weitere Untersuchungen – mit einem statistisch erwartbaren Anteil von Abbrüchen – vorgenommen.

Ein ethisches Folgeproblem würde durch die bei der PID anfallenden überzähligen Embryonen aufgeworfen. Obwohl der Bundesgerichtshof eine Zulassung der PID nicht im Widerspruch zum geltenden Embryonenschutzgesetz sieht, so lässt sich doch eindeutig feststellen, dass dieses Gesetz durch seine engen Vorgaben für die künstliche Befruchtung (maximal drei befruchtete Eizellen; Implantierung aller erzeugten Embryonen) die Erzeugung überzähliger Embryonen verbietet. Dieser Standard sollte nicht in Frage gestellt, sondern durch ein gesetzliches Verbot der PID vielmehr untermauert werden.

Für uns als Christen hat jedes menschliche Leben einen unverfügbaren Wert. Dieser Wert spiegelt sich in der unantastbaren Würde jedes Menschen, die vom Grundgesetz verbürgt wird. Mit Bezug auf das Grundgesetz richten wir unseren Appell zum gesetzlichen Verbot der PID an alle Abgeordneten, auch wenn sie sich nicht explizit christlichen Werten verpflichtet fühlen. Denn es gibt viele – und keineswegs exklusiv christliche – gute Gründe für ein Verbot der PID.

Es ist gut, dass die Abgeordneten in dieser komplexen Frage ohne Vorgabe ihrer Fraktionen entscheiden können. Wir bitten Sie um eine sehr sorgfältige Abwägung Ihrer Entscheidung in dieser Sache und um eine Antwort. Den weiteren parlamentarischen Prozess werden wir aufmerksam begleiten und stehen zum Dialog gerne zur Verfügung.