Diözesanpastoralrat

Aufgaben

Priester, Ordensleute und Laien bilden unter dem Vorsitz des Bischofs den Diözesanpastoralrat. Sie nehmen in ihm ihren allgemeinen oder besonderen Berufungen entsprechend durch Beratung des Bischofs an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der gemeinsamen Verantwortung obliegenden seelsorglichen Aufgaben der Diözese teil (vgl. Konzilsdekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Nr. 27).


Aufgabe des Diözesanpastoralrates ist es, „unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen“ (c. 511 CIC).


Der Diözesanpastoralrat wirkt beratend mit vor allem bei der

Die Amtszeit des Diözesanpastoralrates beträgt vier Jahre.


Aus der Satzung für den Diözesanpastoralrat im Bistum Eichstätt (1991)