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29.03.2018

Transparenzoffensive im Bistum Eichstätt: neue Struktur für Ordinariatskonferenz und Regeln zur Vermögensverwaltung

Eichstätt. (pde) – Bischof Gregor Maria Hanke hat im Rahmen der Transparenzoffensive des Bistums Eichstätt eine Reihe von neuen Diözesangesetzen in Kraft gesetzt. Sie regeln die Kompetenzen der Beispruchsgremien und legen Grundsätze für die Verwaltung der Finanzanlagen sowie für die Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses der Diözese fest. Auch die Ordinariatskonferenz wird neu strukturiert. Damit soll eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Kontrollinstanzen herbeigeführt sowie die Diözesanverwaltung effizienter und transparenter gestaltet werden.

Bereits vor der kürzlich bekannt gewordenen Finanz-Affäre hatte Hanke den Vermögensverwaltungsrat seines Bistums neu aufgestellt. Ihm gehören seit dem 1. August 2017 bis auf einen Geistlichen im Ruhestand ausschließlich unabhängige Experten aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Organisationsführung an. Ein im Februar im Pastoralblatt veröffentlichtes Statut schreibt nun eine eindeutige Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesansteuerausschuss und Konsultorenkollegium fest. Die Aufgaben des Konsultorenkollegiums werden – gemäß universalem Recht und einer Vorschrift der Deutschen Bischofskonferenz – vom Eichstätter Domkapitel wahrgenommen.

Neu ist auch das „Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Diözese Eichstätt“. Darin verpflichtet sich die Diözese zu einem im Einklang mit der katholischen Sozialehre stehenden, insbesondere ethisch-nachhaltigen Investitionsverhalten. Das Gesetz legt Steuerungsinstrumente sowie die Organe der Vermögensverwaltung und deren Aufgaben fest. Der Diözesanökonom und die Bischöfliche Finanzkammer verwalten im Auftrag des Bischofs das diözesane Vermögen. Sie treffen die Entscheidung über Kauf und Verkauf von Finanzanlagen aber grundsätzlich nicht selbst, sondern bedienen sich hierzu externer professioneller Vermögensverwalter. „Eine eigene Handelstätigkeit der Diözese findet nur in dem vom Ökonomen mit Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrates ausdrücklich festgelegten Rahmen statt“, heißt es. Zudem muss der Ökonom mindestens vierteljährlich, erforderlichenfalls auch unverzüglich dem Diözesanvermögungsverwaltungsrat über Stand und Entwicklung des Diözesanvermögens Bericht erstatten.

Ein weiteres Diözesangesetz regelt die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt. Beide – Finanzplan und Jahresabschluss – werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt. So hat es Bischof Hanke zu Beginn der Transparenzoffensive verfügt. Die Regelungen dieses Gesetzes werden erstmals für den zu erstellenden Jahresabschluss 2017 und auf den jährlichen Finanzplan für das Jahr 2019 angewendet.

Mit dem „Diözesangesetz zur Neustrukturierung der Ordinariatskonferenz“ will Bischof Hanke die Diözesanverwaltung effizienter und transparenter gestalten. Dazu sei eine klare Zuordnung und Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Funktionsträger unerlässlich, heißt es in der Präambel des Gesetzes. Mitglieder der Ordinariatskonferenz sind demnach künftig der Generalvikar, die Bischofsvikare, der/die noch zu ernennenden Ordinariatsdirektor/in sowie die Hauptabteilungsleiter/innen. Domkapitulare ohne Leitungsfunktion im Ordinariat und der Gerichtsvikar (Offizial) gehören nicht mehr dazu. Die Ordinariatskonferenz als „Gremium mit Entscheidungskompetenzen sowie Konsultations- und Informationsaufgaben“ unterstützt den Bischof von Eichstätt, dessen Generalvikar und Bischofsvikare sowie den Ökonom bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, soweit diese durch das Bischöfliche Ordinariat wahrgenommen werden. Bischof, Generalvikar und Bischofsvikare sind an die Beschlüsse der Ordinariatskonferenz nicht gebunden. Der Diözesanrat der Katholiken wird über wesentliche Beratungsinhalte der Ordinariatskonferenz, die sein Aufgabengebiet betreffen, regelmäßig informiert.

Die neuen Gesetze sind im Zuge der im Herbst 2015 begonnenen Transparenzoffensive des Bistums Eichstätt und unabhängig von der sogenannten Finanz-Affäre entstanden. Sie sind „ein Ergebnis des seitdem angestoßenen Prozesses, der wie in solchen Fällen allgemein üblich, umfangreiche Vorarbeiten erfordert“, schreibt der Bischof im Amtsblatt des Bistums. Bereits zum 1. Oktober 2016 hatte das Bistum Eichstätt im Rahmen der Transparenzoffensive neue diözesane Bauregeln eingeführt.

Statut der Beispruchsgremien der Diözese Eichstätt

Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Diözese Eichstätt

Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt

Diözesangesetz zur Neustrukturierung der Ordinariatskonferenz der Diözese Eichstätt

 

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