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06.06.2014

Diözese Eichstätt fördert berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Eichstätt. (pde) – Rund 8.000 Menschen arbeiten in Dienststellen und Einrichtungen des Bistums Eichstätt, 64 Prozent als Teilzeitbeschäftigte. Über 80 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, nur wenige von ihnen bekleiden Führungspositionen. Das will Bischof Gregor Maria Hanke nun ändern. Zum 1. Juni hat er eine „Ordnung zur Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst in der Diözese Eichstätt“ in Kraft gesetzt.

Um die berufliche Gleichstellung zu verwirklichen, soll bei künftigen Personalentscheidungen die Chancengleichheit von Frauen und Männern gewährt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen in Leitungsfunktionen verbessert werden. Damit will das Bistum den Anteil von Männern und Frauen in den Bereichen, in denen sie ohne Sachgrund unterrepräsentiert sind, erhöhen. „Die Katholische Kirche ist kein Männerverein, denn in ihr arbeiten Frauen und Männer zusammen“, betont Ordinariatsrätin Barbara Bagorski bei der Vorstellung der Gleichstellungsordnung.

Sie hat als Leiterin der „Arbeitsgruppe Geschlechtergerechtigkeit“ das Konzept für die Gleichstellungsordnung federführend erarbeitet. Das Dokument basiert auf der biblischen Aussage, dass Mann und Frau Ebenbild Gottes sind, und auf Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz. Die deutschen Bischöfe hatten im Februar 2013 vereinbart, Frauen stärker bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu fördern. Gezielt soll in den Bistümern darauf hingearbeitet werden, Führungsstellen sowohl für Hauptberufliche als auch für den Bereich des Ehrenamtes bei gleicher Qualifikation mit Frauen zu besetzen.

So darf ein Arbeitsplatz in der Diözese Eichstätt nicht nur für Frauen oder für Männer ausgeschrieben werden, „es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit ist“, heißt es in der Gleichstellungsordnung. Außerdem müssen alle Arbeitsplätze einschließlich der Leitungsfunktionen auch in Teilzeit ausgeschrieben werden, „soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.“ In die Entscheidung über Einstellungen wird das Bistum künftig neben Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch Erfahrungen aus Ehrenämtern und Familienarbeit in die Beurteilung mit einbeziehen. Auch die Bedingungen für Teilzeitbeschäftigungen und berufliche Weiterentwicklung sollen weiter verbessert werden.

Aufschluss über den Erfolg dieser Maßnahmen wird eine Gleichstellungsanalyse geben, die in regelmäßigen Abständen erstellt wird. Für den Bereich der Bischöflichen Kurie (Ordinariat und Offizialat) wird eine Gleichstellungsbeauftragte beziehungsweise ein Gleichstellungsbeauftragter für jeweils drei Jahre vom Bischof ernannt. Sie oder er untersteht direkt dem Generalvikar und arbeitet mit der Bischöflichen Kommission „Geschlechtergerechtigkeit“ zusammen. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte berät in Fragen der Gleichstellung und hat die Möglichkeit, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Bei Verstößen gegen die Ordnung zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diözese Eichstätt hat sie oder er das Recht, Entscheidungen zu beanstanden.

Radio K1-Interview mit Ordinariatsrätin Barbara Bagorski

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