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25.11.2010

„Aufarbeitung hat keine Verjährungsfrist, Prävention kein Ablaufdatum“ - Eichstätter Generalvikar informiert zum Thema Missbrauch

Eichstätt. (pde) – Über die Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie die Umsetzung der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ für das Bistum Eichstätt hat Generalvikar Isidor Vollnhals die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese informiert. Zugleich erläutert Vollnhals in seinem Schreiben den aktuellen Stand der Ermittlungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Bistum. Dabei betont der Eichstätter Generalvikar, dass damit keine „Abschlussbilanz“ erfolge: „Die Pflicht zur Aufarbeitung hat keine Verjährungsfrist, die Aufgabe der Prävention kein Ablaufdatum“. Das Thema lasse sich nicht im Sinne einer Bilanz abhaken und in Form einer Tabelle oder Statistik erledigen: „Jeder Fall ist anders, jeder Fall erfordert individuelle Aufarbeitung, jeder Fall braucht seine Zeit des Gesprächs mit den Beteiligten, der Klärung und der Zuwendung. Diese Zeit haben wir uns genommen. Wo immer allerdings sich Handlungsbedarf gezeigt hat, wurde ohne Verzögerung reagiert.“

Hinweise auf sexuellen Missbrauch aber auch Gewaltanwendung gegenüber Kindern und Jugendlichen im Bistum Eichstätt bezogen sich auf eine Zeitspanne, die bis 1945 zurückreicht. In der Regel wandten sich Betroffene an den unabhängigen, von der Diözese Eichstätt beauftragten Ansprechpartner, den Arzt und Psychotherapeuten Dr. Werner Merkle. Generalvikar Vollnhals: „Auf den Zeitraum von 1945 bis 1980 beziehen sich fünf Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen, zwei weitere Fälle wurden für die 90er Jahre genannt. Die Vorwürfe insgesamt richten sich gegen insgesamt sechs Diözesanpriester und einen Ordensgeistlichen. In fünf Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und in einem Fall kam es auch zu einer Verurteilung, vier Anschuldigungen sind verjährt. Zwei der beschuldigten Priester sind verstorben. Drei der Beschuldigten sind nicht mehr im aktiven Dienst. Die Vorwürfe gegen die beiden anderen, noch im Dienst der Seelsorge stehenden Priester beziehen sich auf jeweils einen einzigen Vorfall in deren Jugendzeit.“

Soweit im Blick auf die oft weit zurückliegende Situation möglich und von den Betroffenen gewünscht, habe es Gespräche und Begegnungen mit Vertretern der Diözese oder der Ordensgemeinschaft gegeben. „Dabei wurde individuell und fallbezogen auf die Betroffenen eingegangen. Die vielfältigen Hilfs- und Beratungsangebote der Diözese und des Caritasverbandes stehen jedem Hilfesuchenden offen. Zugleich sind wir um individuelle Regelungen der Beratung und Hilfe in jedem Einzelfall bemüht.“

Die vorgesehenen Präventionsmaßnahmen erfolgen in enger Vernetzung mit Angeboten anderer Diözesen oder auf überregionaler Ebene wie der soeben von den Bayerischen Bischöfen errichteten „Fachstelle Prävention sexueller Gewalt“, erläutert der Eichstätter Generalvikar in dem Brief. Während für den schulischen Bereich die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen bereits angelaufen ist, seien entsprechende Regelungen und vor allem auch der Ausbau eines Schulungsprogramms für andere Arbeitsbereiche der Diözese noch in Vorbereitung. Nach Inkraftsetzung der Rahmenordnung zur Prävention für die Diözese Eichstätt ist ein umfassendes Präventionskonzept für das Bistum vorgesehen: „Dabei werden wir auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit externen Fachdiensten in den Blick nehmen“, so in dem Schreiben des Generalvikars.

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